EU-Verordnung EU 2017/852 ​ab 1. Januar 2026 dürfen keine quecksilberhaltigen Produkte mehr hergestellt, importiert oder ausgeführt werden.

  • Aus der Erinnerung heraus, ich könnte mich täuschen- ist die Sorge vor ausbleibenden Lampen durch den oben genannten Verfasser des Artikels in Gang gekommen.


    Ob die Ausnutzung des Inkrafttretens der sehr umfangreichen EU Verordnung, um Panik zu schüren sinnvoll ist, soll jeder selbst beurteilen.


    Das diese aber falsch ist, und bereits durch den Hersteller selbst (schriftlich-JVC siehe oben) klargestellt wurde scheint beim Verfasser des Artikels in der Audiovision nicht angekommen zu sein oder wird ignoriert.

  • Steht doch auch in dem englischen Hinweis in meinem Beitrag


    Die RoHS-Ausnahme 4(f)-I umfasst Projektorlampen für geringe Helligkeit (< 2000 ANSI-Lumen) und Unterhaltungslampen. LightingEurope hat zusammen mit mehreren Unterhaltungsverbänden bereits eine 5-jährige Verlängerung dieser Ausnahme beantragt. Die aktuelle Ausnahme bleibt auch nach dem 24. Februar 2025 gültig, bis die Europäische Kommission eine Entscheidung über eine neue Verlängerung oder Übergangsfrist getroffen hat.

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