JVC DLA-N5/N7/NX9, native 4K Projektoren 2018-2020

  • Dann sind die JVC eigentlich unverkäuflich, ausser man findet einen dummen, wo das nicht weiß

    Das sehe ich nicht so. Wenn es zum Verkäufer ein Vertrauensverhältnis gibt, kann die Reparatur über ihn formal angestoßen werden. Außerdem könnte dieser den Käufer bevollmächtigen, in seinem Namen Garantieansprüche geltend zu machen. Das ist natürlich nicht so bequem wie beim Neukauf aber noch machbar.

  • Und dieses 'System' ist keinesfalls eine Erfindung aus dem Beamer -oder HK-Sektor - sowas steht bei vielen Produkten auf dem 'Beipackzettel'..

  • Ein Bekannter von mir hat seinen Sony 570es an einen gemeinsamen Bekannten

    verkauft , dass war zu der Zeit, wo die

    590er von Sony rausgekommen sind!

    Kurze Zeit später hatte er Probleme damit! Er hat ihn zur Reparatur ( Prime Support übertragen) und hat kurz darauf einen neuen Sony 590er bekommen, weil es sich anscheinend nicht gelohnt hat ihn zu

    reparieren!

    Bei JVC würde man dann sagen, sie haben

    keine Garantie mehr, sie sind zweit Besitzer :rofl:( wenn keine Möglichkeit mehr da ist, es über den Erstbesitzer abzuwickeln)

    Ganz ehrlich, dass finde ich unmöglich,

    bei so hochpreisigen Produkten!

    Ist natürlich nur meine Meinung und muss man nicht teilen

  • So wie ich es verstehe gilt die gesetzliche Gewährleistung doch auch für den Zweit- und Drittbesitzer, nur die zusätzliche und freiwillige Herstellergarantie ist auf den Erstbesitzer beschränkt, richtig?

    Das ist trotzdem ein erheblicher Unterschied.

    Gewährleistung tritt nur für Fehler ein, die von Anfang an bestanden. In den ersten 6 Monaten ist hier die Beweislast beim Händler. Danach beim Kunden.


    Garantie hat so eine Regelung idR nicht.

  • Garantie ist halt eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann daher in weiteren Grenzen frei gestaltet werden.

    Diese Erstkäuferregelung gibt es auch bei anderen Geräten (nicht unbedingt Projektoren), viele Verkäufer wissen dann oft gar nix davon.


    Garantie ist halt eine Risikoabwägung des Herstellers. JVC ist insgesamt kleiner als Sony, und bei der Projektorensparte erst recht, da ist für die das Risiko höher. Zumal sie grundsätzlich wertigere Geräte liefern als Sony, möchte ich mal behaupten, da kalkuliert man den VK vll. anders.

  • So wie ich es verstehe gilt die gesetzliche Gewährleistung doch auch für den Zweit- und Drittbesitzer,

    So, wie ich Deinen Satz verstehe, verstehst Du die gesetzliche Gewährleistung falsch:
    Die gesetzliche Gewährleistung gilt immer nur zwischen Verkäufer und privaten Käufer.
    D.h. der Gebrauchtkäufer hat keinen Anspruch gegenüber den ursprünglichen Einzelhändler, noch gegen JVC.

    Einzig, wenn nicht ausgeschlossen, gegen den Vorbesitzer.

    Die Aufregung versteh ich jetzt auch nicht so wirklich: Die Garantie Bestimmungen sind frei einsehbar, viele Geräte, sogar Fahrzeuge, haben gar keine Garantie oder nach 2-3 Jahren ist die Garantie sowieso ausgelaufen. Und trotzdem werden solche Geräte gebraucht verkauft und gekauft. Dementsprechend sind die Geräte auch günstiger als bei Neukauf.

  • Ich hab den Aufruhr um das Thema noch nie verstanden. Die Garantieabwicklung ist auch als Nicht-Erstkäufer kein Problem.

    Den Antrag kann man vorschreiben und den Erstbesitzer um eine Unterschrift bitten. Dann EKM um Rückversand an eine andere Adresse als auf der Rechnung angegeben ist bitten.

    Wird dort klaglos akzeptiert.

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    Planung bedeutet, den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen...:zwinker2:

  • hätte jetzt ein N50/70 mit 8K E-schift einen Mehrwert

    Meiner Meinung nach hätte nicht mal ein natives 8K-Panel einen Mehrwert, zumindest nicht bei den für die Allermeisten noch akzeptablen Abstandsverhältnissen.

    Also auch wenn e-shift an sich durchaus eine gewisse Verbesserung bringen kann, bringt irgendwann zusätzliche Auflösung keinen Nutzen mehr in der Praxis.

    Von fehlendem Content ganz zu schweigen.

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