Feuerlöscher und Rauchmelder für ein Heimkino?

  • Es mag sein, dass in einem Raucherhaushalt oder bei anderen großen Staub-/Schmutzbelastungen ein Rauchmelder nach 10 Jahren ausgetauscht werden muss.
    Bei mir ist das aber nicht der Fall.
    Warum sollte dann ein Austausch nach 10 Jahren erforderlich sein?
    Ich halte das für Geschäftemacherei.


    Wie jede generelle Regelung wird es sich dabei um einen Durchschnitts/Erfahrungswert handeln, der für den einen Haushalt gut passt, für den anderen nicht so gut.
    Aber würdest Du als Hersteller eines sicherheitsrelevanten Teils diese Einschätzung einem Laien überlassen? Soll der mit dem Endkunden diskutieren wie oft der so am Tag raucht oder wie oft Staubgewischt wird?
    Ich zumindest habe weder Zeit noch Lust mich damit näher zu beschäftigen und werde meine ca. 15 Gira in 5 Jahren halt austauschen auch wenn´s Geld kostet.


  • Wie jede generelle Regelung wird es sich dabei um einen Durchschnitts/Erfahrungswert handeln, der für den einen Haushalt gut passt, für den anderen nicht so gut.
    Aber würdest Du als Hersteller eines sicherheitsrelevanten Teils diese Einschätzung einem Laien überlassen? Soll der mit dem Endkunden diskutieren wie oft der so am Tag raucht oder wie oft Staubgewischt wird?
    Ich zumindest habe weder Zeit noch Lust mich damit näher zu beschäftigen und werde meine ca. 15 Gira in 5 Jahren halt austauschen auch wenn´s Geld kostet.


    Hocky,


    mein Punkt ist:
    Hier wurde eine ausgesprochen Industrie-freundliche Lösung zu Lasten der Bürger geschaffen.
    Austausch alle 10 Jahre.
    Regelmäßige Kontrollen in diversen Objekten durch zertifizierte Dienstleister


    Ja, Brandschutz ist wichtig.
    Mein Eindruck ist allerdings, dass eine taugliche und zuverlässige Lösung auch kostengünstiger zu realisieren gewesen wäre.
    Das war aber nicht im Interesse der Industrie.
    Es ist nun mal nicht jeder finanziell so großzügig ausgestattet wie Du so dass er 15 Gira Rauchmelder aus der Portokasse bezahlen kann.


    Mein Punkt ist allerdings, dass ich mir generell nicht gerne Vorschriften machen lasse, insbesondere wenn ich sie als für meinen Fall unnötig restriktiv einschätze.


    Aries


    PS
    Ich denke, damit haben wir den Punkt ausreichend besprochen (ist ja offtopic).

  • Sehr interessantes und wichtiges Thema hier... Weiß von euch zufällig jemand, ob die Funkfähigkeiten auf den jeweiligen Hersteller begrenzt sind, oder ist das ein offener Funk Standard? Leider finde ich dazu nix. Leider gibts nämlich von meiner Serie ,FlammEx‘ keine schwarzen Melder. Und die Dinger hängen im ganzen Haus... Ich weiß, selbst anmalen - aber da sind wir wieder bei den geliebten Vorschriften. ;-)


    Also, könnte man untereinander mischen??

  • Mein Punkt ist allerdings, dass ich mir generell nicht gerne Vorschriften machen lasse, insbesondere wenn ich sie als für meinen Fall unnötig restriktiv einschätze.


    Ich auch nicht, bin da allerdings mit den Jahren gelassener geworden. ;) Da gibt es reichlich Regelungen über die ich mich mehr aufrege.


    Zitat

    Es ist nun mal nicht jeder finanziell so großzügig ausgestattet wie Du so dass er 15 Gira Rauchmelder aus der Portokasse bezahlen kann.


    Das tut hier aber nix zur Sache. Eine "Grundsicherung" ist ja auch mit 3-4 €10-Meldern gegeben. Und das halte ich auf 10 Jahre verteilt für durchaus vertretbar für ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Und dann gilt das ja soweit ich weiß auch nur für Eigentümer einer Immobilie, bei Mietobjekten ist ja der Vermieter dafür verantwortlich.


  • Und dann gilt das ja soweit ich weiß auch nur für Eigentümer einer Immobilie, bei Mietobjekten ist ja der Vermieter dafür verantwortlich.


    https://www.bundesbaublatt.de/…htig_umlegen_1741557.html
    Kosten für den Kauf von Rauchwarnmeldern: Die Kosten für den Kauf und die Installation der Geräte gelten als Modernisierungsmaßnahme.
    Der Vermieter ist somit berechtigt, die jährliche Nettokaltmiete um elf Prozent der Anschaffungskosten zu erhöhen.
    „Die Wartungskosten für Rauchwarnmelder sind Betriebskosten im Sinne des § 2 Nr. 17 der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (BetrKV – sonstige Betriebskosten) und damit grundsätzlich umlagefähig“, sagt Ursula Burkhardt. Der Bundesgerichtshof habe mehrfach entschieden, dass Betriebskosten, die aufgrund duldungspflichtiger Modernisierungsmaßnahmen entstanden sind, an Mieter weitergereicht werden dürfen, auch wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde (z. B. BGH-Urteil vom 22. Januar 2008, VI ZR 126/07).

  • Wahrscheinlich nicht, denn das Produkt hat ja schon 27 Berwertungen! : q


    Aries: ich kann deinen "Lobby"-Vorwurf verstehen, aber du kannst es dir ja auch noch aussuchen, ob du einen anderen Melder bestellst und den dann länger als die dafür vorgesehene Zeit mit ausgetauschten Batterien betreibst. Es wurde ja schon angedeutet: es ist einfach so, dass die Dinger auch im verdrecktesten Haushalt funktionieren sollten und das kann einfach nicht auf Dauer garantiert werden.
    So nebenbei: wenn man ganz frei selbst entscheiden dürfte, wann ein Melder noch in Ordnung ist und wann nicht, dann sind die Dinger zu 90% nutzlos oder müssten gar nicht aufgehängt werden.
    Wenn ich selbst entscheiden dürfte, wann mein Auto zum TÜV muss oder der Schornsteinfeger den Feinstaubausstoß meiner Heizung misst ...dann wäre das nie der Fall. ;)

  • Regelmäßige Kontrollen in diversen Objekten durch zertifizierte Dienstleister


    Nach meinem Kenntnisstand ist das nicht vorgeschrieben, dass es ein Dienstleister sein muss, man kann es auch selber machen.


    Zitat

    Es ist nun mal nicht jeder finanziell so großzügig ausgestattet wie Du so dass er 15 Gira Rauchmelder aus der Portokasse bezahlen kann.


    Naja, bei den hilfebedürftigen Mitmenschen bezahlt es die Gemeinschaft. Und die nicht hilfebedürftigen Mitmenschen sollten sich das schon leisten können. Muss ja nicht Gira sein ;)


    Zitat

    Mein Punkt ist allerdings, dass ich mir generell nicht gerne Vorschriften machen lasse, insbesondere wenn ich sie als für meinen Fall unnötig restriktiv einschätze.


    Wer lässt sich schon gern Vorschriften machen. Aber auch hier geht es ja um das Wohl der Gemeinschaft...


    Zitat

    Ich denke, damit haben wir den Punkt ausreichend besprochen (ist ja offtopic).


    Ich für meinen Teil halte solche Diskussionen für interessant und finde es nicht so sehr offtopic.


    Gruß


    Stefan


  • Nach meinem Kenntnisstand ist das nicht vorgeschrieben, dass es ein Dienstleister sein muss, man kann es auch selber machen.


    Meine Aussage bezog sich auf den Fall einer Vermietung durch Gesellschaften, da wird ein Dienstleister beauftragt und am Ende muss es der Mieter bezahlen.


    Bei einem Rauchmelder wäre ein Funktionstest nach 10, 11, 12, 13, 14, 15,... Jahren mit einem Aerosolspray so wie von antland verlinkt problemlos möglich.


    Und Hocky, Du bist doch sonst für den Umweltschutz, oder?
    Wenn Du nach 10 Jahren 15 Stück funktionstüchtige Gira Rauchmelder wegschmeißt ist das nicht umweltfreundlich.
    Der beste Schutz für die Umwelt ist die Verringerung des Konsums.

  • Und Hocky, Du bist doch sonst für den Umweltschutz, oder?
    Wenn Du nach 10 Jahren 15 Stück funktionstüchtige Gira Rauchmelder wegschmeißt ist das nicht umweltfreundlich.
    Der beste Schutz für die Umwelt ist die Verringerung des Konsums.


    Das ist richtig, stimmt immer. Natürlich wären RM die unendlich lange halten wünschenswert.
    Gibt es aber nicht. Es wurde halt festgelegt dass die Dinger regelmäßig auszutauschen sind.
    In sicherheitsrelevanten Bereichen halte ich den Umweltschutzaspekt auch für nachrangig (bitte diese Aussage nicht wieder auf die Goldwaage legen, natürlich gibt es auch hier Grenzen :) ). Da kann ich mich über ganz andere Dinge viel mehr aufregen.


    Ich hoffe - zumindest zum Teil ;) - aus technischen Gründen, Du bist der Meinung dass hauptsächlich die Lobbyarbeit der RM-Hersteller dahinter steckt. Kann auch sein.
    Beides können wir aber nicht mit (zumindest für mich) verhältnismäßigem Aufwand recherchieren und belegen.


    Das Austauschintervall dem Benutzer zu überlassen halte ich zumindest in diesem Falle für fahrlässig (Civer hat´s ja schön beschrieben), insofern ist da eine externe Festlegung sinnvoll. Insbesondere wenn es nicht nur darum geht das eigene Haus zu schützen sondern wenn mehrere Parteien in einem Haus leben.

  • Es ist für mich nur ein Beispiel für die mMn typisch deutsche übertriebene Sicherheitsmentalität, die dem Einzelnen die Fähigkeit für sich selbst zu sorgen abspricht.


    Also in Summe bin ich da eigentlich ganz glücklich mit - auch wenn sie manchmal natürlich etwas über´s Ziel hinausschießt.
    Wie oben schon beschrieben: ich fände es sehr ärgerlich wenn meine eigene Wohnung abbrennt (oder schlimmeres) nur weil mein sparsamer Wohnungsnachbar der Meinung ist sein 30 Jahre alter RM wäre doch noch super in Schuss gewesen. Manchmal muss man die Menschen eben vor sich selber schützen...
    Aber spätestens hier wird es wohl tatsächlich OT. ;)

  • Für die Bastler unter uns:


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    --
    Gruß
    Michael

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