Garage wird zum Heimkino = Verbot

  • Meine Mutter hat mir heute von einem Beitrag aus dem Fernsehen erzählt (volle kanne im zdf), dort wurde ein Beitrag gezeigt wo es heißt, dass man eine Garage nicht einfach so zu einem Heimkino umbauen darf. Gibt es Leute hier die damit Erfahrungen gemacht haben?


    Die Frage ist jetzt, wenn man sich absichern möchte und beim Bauamt fragt, ob ein Heimkinobau genehmigt ist und die sagen nein, dann steht man auf der Liste und die kontrollieren das sicherlich in Zukunft.

  • Eine Garage dient in erster Linie als Stellplatz für ein Fahrzeug. So stehts mal, zumindest in einigen, Landesbauordnungen!
    Du darfst aus der Garage auch eigentlich keine Rumpelkammer machen, so dass man keinen Platz zum Parken hat.


    Willst du jetzt in einer Garage anfangen, oder wie?

  • Man muss gewisse Umbauten an der Garage vornehmen, damit sie als nutzbarer Aufenthaltsraum genehmigt werden kann. Es muss zum Beispiel Fenster/Belüftung geben.


    Wenn du das machen willst, frag mal bei Bauamt nach den Bedingungen.


    Das Problem ist: wenn du nen Film mit anderen Menschen schaust, und jemandem passiert irgendwas (zum Beispiel Rauchentwicklung, Erstickung), dann bist du für immer am Arsch!

  • Man muss gewisse Umbauten an der Garage vornehmen, damit sie als nutzbarer Aufenthaltsraum genehmigt werden kann. Es muss zum Beispiel Fenster/Belüftung geben.


    Wenn du das machen willst, frag mal bei Bauamt nach den Bedingungen.


    Das Problem ist: wenn du nen Film mit anderen Menschen schaust, und jemandem passiert irgendwas (zum Beispiel Rauchentwicklung, Erstickung), dann bist du für immer am Arsch!


    Habe ich noch nie etwas von gehört :angry: Verrücktes Deutschland :heilig:


    Wie ich diesen Paragraphenscheiß hasse in diesem Land :unsure:

  • Im Grunde hast du schon ein Problem, wenn du im Keller eine Party mit zu vielen Menschen veranstaltest. Passiert was, gibt es ein Problem. Es ist klar geregelt, wie viele Menschen auf wieviel m2 gleichzeitig sein dürfen. Bauordnung ist aber Gemeinde-Sache soweit ich weiß, daher vor Ort nachfragen.


    In den Medien liest man ja auch öfter mal von Unfällen in Gartenlauben oder so. Es ist wie immer: solange nichts passiert, interessiert es auch keinen. Wenn aber was passiert, kann es hässlich werden.


    Ich glaube übrigens es kann auch ein Problem mit der Versicherung geben, wenn in der Garage Dinge zerstört werden, die üblicher Weise nicht in eine Garage gehören. Das müsste man auch klären.


    Das habe ich spontan gefunden:


    https://www.homify.de/ideenbue…r-du-deine-garage-umbaust


    https://www.hausjournal.net/garage-ausbauen


    https://www.expertenforum-bau.…umbau-garage-zu-wohnraum/

  • Na, was ist denn mit Dachboden und Kellerraum??


    Ich würde sagen: Kommt darauf an.
    Bei mir z.B. ist der Keller ausgebaut und mit als Wohnraum bei der Versicherung angegeben.
    Ein Dachboden muss eine bestimmte Höhe haben, um als Wohnraum zugelassen zu sein.


    Bei einer Garage ist das was anderes, da die ursprüngliche Baugenehmigung dafür vorgesehen war, dass ein Fahrzeug darin parkt.
    Somit ist der Raum Zweckgebunden und die Baugenehmigung vereinfacht, da z.B. ein Fahrzeug weniger den öffentlichen Parkraum belastet.
    Auch sind Brandschutz, Belüftung etc. vereinfacht, die genauen Bestimmungen legt [strike]die Stadt/Kommune[/strike] das Bundesland fest.


    Ich überlege auch gerade meine Terrasse zu überdachen, da gilt das selbe, wo kein Kläger da kein Richter.
    Allerdings lässt sich eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung auch nachträglich beantragen, ich vermute das wäre bei einem Garagenkino nicht so einfach.


    Gruß Jan

  • Also erstmal beim Bauamt nachhören wie der stand der Dinge ist, bevor man den Bau eines Heimkinos in Garage bzw außerhalb der normalen Wohnräume startet.

  • Zitat

    Bauordnung ist aber Gemeinde-Sache soweit ich weiß, daher vor Ort nachfragen.


    Bauordnung ist Bundessache.
    Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung.
    Diese orientieren sich alle an die Musterbauordnung.


    Die Art der Nutzung ist in der Baunutzungsverordnung geregelt.
    (Landessache)


    Stellplätze und Garagen sind u.a. hier geregelt.


    Grundsätzlich sind Umnutzungen immer möglich solange sie genehmigungswürdig sind und nicht im Konflikt zu anderen Regelungen stehen.

  • Hi,


    der entscheidene Punkt dabei zwecks Genehmigung ist wo die Garage steht.
    Steht die hausferne Seite auf der Grundstücksgrenze darfst Du daraus keinen Wohnraum / AUfenthaltsraum (Kino etc.) machen - da in der Regel das Haus (= Wohnraum) mindestens 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben muss.
    Im Mittel darf die dann nur 3 meter hoch sein, maximal 9 Meter lang etc (Stichwort Grenzbebebauung)
    Dafür wirst Du wahrscheinlich keine Genehmigung bekommen können.


    Sollte es sich um eine Doppelgarage handeln darfst Du theoretisch (und praktisch) die hausnahe Hälfte/Seite (mit 3 Meter Abstand zur Grundstückgrenze) zum Wohnraum (ca. 1/8 Grundfläche Fenster nötig) oder zum Aufenthaltsraum umwandeln (Genehmigung / Bauantrag erforderlich).
    Ebenso falls die Garage gar nicht auf der Grundstücksgrenze und mit mindestens 3 Metern Abstand zur Grundstücksgrenze steht.
    Ist zwar eher selten der Fall, gibt es aber auch bei großen Grundstücken.


    Ich habe zwecks Genehmigung fürs Kino im Keller (=Aufenthaltsraum) sogar einen 2 Fluchtweg aus dem Keller neben der Treppe innen nach oben nachweisen müssen.
    Zum Glück hatten wir aus einem anderen Kellerraum sowieso einen Lichtschacht geplant der dann im Bauprozess noch rechtzeitig mit einen Öfffnungsflügel verserhen werden konnte und so nun als 2. Fluchtweg dient.
    Ohne den hätte ich keine (Bau-)genehmigung fürs Kino im Keller bekommen. :shock:


    Edit:
    Ach ja: für den Fall das die Garage wirklich umnutzbar wäre kann es sein dass Du für den weggefallenen Stellplatz einen anderen zusätzlichen (auf dem Grundstück) nachweisen musst.


    Viele Grüße
    Theoden


  • Bebauungspläne kommen immer von der Gemeinde und die entscheidet letztlich, wo auf dem Grundstück was stehen darf! Das macht allgemeine Hinweise so schwierig. Da geht es um Abstände, Nutzung, Höhen, etc... Und es hängt vom Beamten ab, der es Bearbeitet. Eine gewisse Grauzone gibt es immer und das ist man auch mal auf das Wohlwollen des Amtes angewiesen.

  • Hallo Cpt.Kerk,

    Zitat

    Bauordnung ist aber Gemeinde-Sache soweit ich weiß, daher vor Ort nachfragen.


    Bauordnungsrecht ist Ländersache. Siehe hierzu Wikipedia.


    Bebauungspläne sind Bauleitplanung.
    Baugesetzbuch §2 Teil 1, Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen.


    Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
    Der Flächennutzungsplan hat seine Grundlage in §5 Baugesetzbuch (Bundesgesetz, gilt deutschlandweit).
    Die Bebauungspläne entwickeln die Gemeinden.


    Im Bebauungsplan sind u.a. Art und Maß der Baulichen Nutzung geregelt.


    In der Musterbauordnung, bzw. in der Bauordnung des entsprechenden Bundesland sind u.a. das Abstandsrecht geregelt.


    Der Bebauungsplan kann also das grundsätzliche Baurecht zusätzlich einschränken.


    Wie man sieht sind zur Beurteilung all diese und sogar auch noch andere Ordnungen, Verordnungen und Gesetze erforderlich.


    Allem vorgenanntem übergeordnet, gilt das Baugesetzbuch.



    That's it ....

  • ... Und es hängt vom Beamten ab, der es Bearbeitet. Eine gewisse Grauzone gibt es immer und das ist man auch mal auf das Wohlwollen des Amtes angewiesen.


    Ab diesem Punkt wird es jetzt mehr als kritisch!


    Grundsätzlich setzt jeder Genehmigungsbeamte nur geltendes Recht um und achtet auf jene Einhaltung.


    Bei diesen besagten Beamten / Verwaltungsfachangestellten gibt es aber auch gute und weniger gute.
    Hierdurch passieren geren Fehler und es wird teilweise in Unwissenheit falsch genehmigt oder auch eben nicht.


    Nun hast du aber das Recht diese entscheidung gegenzuprüfen und bei falscher Entscheidungslage auch dagegen anzugehen.


    Ab diesem Punkt wird es aber nun gefährlich, Bekommst du eine Baugenehmigung, die trotz Baugenehmigung nicht geltendem Recht entspricht, so kannst du trotzdem zum Rückbau gezwungen werden.


    Da hat der liebe Beamte halt mal einen Fehler gemacht. Ist ja schließlich nur ein Mensch ...


    Wer kommt jetzt aber für die entstandenen Kosten auf ?


    Ja, richtig. Der Planvorlageberechtigte (in den meisten Fällen ein Architekt, bzw. Fachplaner).


    Aus diesem Gesichtspunkt würde ich von wohlwollenden Beamten und Grauzonen weiten Abstand nehmen.


    Der Aufmerksame Nachbar hat seine Sprengkraft trotz erteilter Baugenehmigung nicht eingebüßt!

  • Spannend wäre auch, wenn Du die Garage "umnutzen" würdest, und es nicht meldest... genau genommen wäre das auch noch Steuerhinterziehung, da sich, zumindest hier bei uns, die Grundsteuer u.a. nach der Wohnfläche richtet, und ein Kino so oder so zur Wohnfläche zählt, Hobbyraum hin oder her.

    Tschau

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