Garage wird zum Heimkino = Verbot

  • u.a. nach der Wohnfläche richtet, und ein Kino so oder so zur Wohnfläche zählt, Hobbyraum hin oder her.


    Das ist nicht korrekt. Ein Hobbyraum zählt zur Nutzfläche, aber nicht zur Wohnfläche.
    Ein Hobbyraum hat auch weniger Auflagen zu erfüllen wie z.B. die schon angesprochenen Fenster und das Thema Fluchtwege - er ist per Definition nicht zum dauerhaften Aufenthalt gedacht/geeignet und kann alleine deshalb schon nicht zur WOHNfläche zählen.
    In meinem Bauantrag steht sogar die Nutzung des Hobbyraumes als Heimkino explizit drin.


  • Das ist bei uns in Neumünster anders, hier liegt die Verantwortung zu 100% beim Amt und bei dem einreichenden Architekten/Bauingenieur (ohne den man eh keine Anträge stellen kann) . Genehmigt ist genehmigt. Grundsätzlich hast du natürlich recht, der Beamte muss sich an die Vorschriften halten. Manchmal sind aber zB Angaben für gewisse Wohngebiete, insbesondere wenn sie vor 1990 erschlossen wurden, total unvollständig. Und dann liegt es sehr wohl im Ermessen des Beamten.


    Daher kann ich nur raten, vor dieser Umnutzung mit denn Bauamt und dem Finanzamt zu sprechen. Man kann ein Kino auch als Nutzfläche deklarieren, dann fallen keine Steuern an. Ist wie ein Bastelkeller. Zumindest bei uns. Wie gesagt, es ist extrem individuell, daher vorher prüfen.


    Du kannst es natürlich auch einfach so machen. Aber im Risiko-Portfolio sehe ich hier eine geringe bis mittlere Wahrscheinlichkeit, das es Auffällt, dafür aber einen großen Schaden, wenn das Risiko Eintritt. Aus dem Grund würde ich das auf keinen Fall „einfach machen“, zumal es sehr sehr leicht auch von außen überprüft werden kann.

  • Uns wurde gesagt, sobald eine Heizung drin sei, ist von Wohnraum auszugehen... und realistisch bin ich vermutlich auch mehr im Kino, als im Wohnzimmer :D. Also ist das auch nicht gaaaanz falsch ;)

    Tschau

    ؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜؜_________________

    ؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜(__________

    ________________) t e f a n


    MinMax - Birdies Heimkino

  • Uns wurde gesagt, sobald eine Heizung drin sei, ist von Wohnraum auszugehen... und realistisch bin ich vermutlich auch mehr im Kino, als im Wohnzimmer :D. Also ist das auch nicht gaaaanz falsch ;)


    :rofl:


    Bei uns ist das nicht so. Das müssen Heizung, 10% Fensterflächen und 2,4m Raumhöhe vorhanden sein. Dann geht das Finanzamt von einem Wohnraum aus. Im Waschkeller ist ja auch ne Heizung...

  • Daher kann ich nur raten, vor dieser Umnutzung mit denn Bauamt und dem Finanzamt zu sprechen. Man kann ein Kino auch als Nutzfläche deklarieren, dann fallen keine Steuern an. Ist wie ein Bastelkeller. Zumindest bei uns.


    Genau.
    Insofern sollte es mit der Garage eigentlich doch klappen können, denn die oben beschriebenen Bedenken wegen Grundstücksabständen, etc. gelten ja für Wohnraum und eben nicht für Hobbyräume.
    Ein anderer Punkt ist ja auch noch die überhaupt auf dem Grundstück zulässige Wohnfläche (GFZ). Die kann einem bei einer Erweiterung auch einen Strich duch die Rechnung machen. Da ein Hobbyraum eben nicht zur Wohnfläche zählt, sollte das auch in diesem Punkt kein Hindernis sein.

  • Zitat

    Genehmigt ist genehmigt.


    Wie Lex schrieb, gilt das solange, wie das Genehmigte dem zum Zeitpunkt der Genehmigung geltenden Recht und Gesetz entsprach (gerade in der Industrie auch noch den anerkannten Regeln der Technik, Thema Brandschutz). Sollte nun aber etwas genehmigt werden, was nach, zum Zeitpunkt der Genehmigung, geltendem Recht nie hätte genehmigt werden dürfen, muss entsprechend angepasst werden.
    Sollte sich das Gesetz allerdings irgendwann ändern, kann davon ausgegangen werden, dass der Bestandschutz greift, zumindest solange durch die alte Bauweise keine Menschenleben gefährdet werden.

  • Zitat

    Das ist bei uns in Neumünster anders, hier liegt die Verantwortung zu 100% beim Amt und bei dem einreichenden Architekten/Bauingenieur (ohne den man eh keine Anträge stellen kann) . Genehmigt ist genehmigt. Grundsätzlich hast du natürlich recht, der Beamte muss sich an die Vorschriften halten.


    Neumünster ist in Deutschland, genauer in Schleswig Holstein, richtig?


    Wieso sollte es in Neumünster, abweichend zur betreffenden Landesbauordnung Schlesig Holstein, anders gehandhabt werden?
    Daran glaube ich nun nicht!


    In Schleswig Holstein gibt es sogar die "kleine Vorlageberchtigung"!


    Diese berechtigt nicht nur eingetragene Architekten und Ingenieure zur Planvorlage, sondern auch:


    Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes (Maurer, Zimmerer und Betonbauer),
    Bautechniker sowie Absolventen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur und Bauingenieurwesen, etc.


    Über den Architekten wäre auf Grund der HOAI die Haftung allerdings eindeutig geklärt.
    Siehe hierzu hier.


    Beachte hier ach unbedingt die "Hinweise"!




    Zitat

    Genehmigt ist genehmigt.


    Hier liegst du leider auch völlig falsch.
    Siehe hier.


    Zudem sind etliche Gerichtsurteile zu diesem Thema zu finden.
    Ich scherze leider nicht.
    Such einfach selber einmal danach.


  • 1) Ja, auch andere können einen Antrag einreichen, der TE aber nicht. Meine Aufzählung war nicht vollständig, aber ausreichend um aufzuzeigen das der TE einen Externen zu Rate ziehen muss


    2) Dein Link unterstützt meine Aussage doch. Es muss evtl. umgebaut werden, aber das Risiko trägt nicht der Bauherr. Oder was meinst du?


    Wie auch immer gibt es denke ich keinen Widerspruch, das der TE sich auf jeden Fall mit den Behörden abstimmen sollte. Mehr muss er doch gar nicht wissen denke ich. Alles andere ist reinste Spekulationen.

  • 1) Ja, auch andere können einen Antrag einreichen, der TE aber nicht. Meine Aufzählung war nicht vollständig, aber ausreichend um aufzuzeigen das der TE einen Externen zu Rate ziehen muss


    2) Dein Link unterstützt meine Aussage doch. Es muss evtl. umgebaut werden, aber das Risiko trägt nicht der Bauherr. Oder was meinst du?


    Wie auch immer gibt es denke ich keinen Widerspruch, das der TE sich auf jeden Fall mit den Behörden abstimmen sollte. Mehr muss er doch gar nicht wissen denke ich. Alles andere ist reinste Spekulationen.



    Ja das würde mir hier zum Glück auch schnell deutlich gemacht. Hätte ich echt nicht gedacht, das es schon im voraus so viel zu Bedenken gibt :dribble:

  • Kann ich von mir auch exakt so bestätigen.




    Das ist nicht korrekt. Ein Hobbyraum zählt zur Nutzfläche, aber nicht zur Wohnfläche.
    Ein Hobbyraum hat auch weniger Auflagen zu erfüllen wie z.B. die schon angesprochenen Fenster und das Thema Fluchtwege - er ist per Definition nicht zum dauerhaften Aufenthalt gedacht/geeignet und kann alleine deshalb schon nicht zur WOHNfläche zählen.
    In meinem Bauantrag steht sogar die Nutzung des Hobbyraumes als Heimkino explizit drin.

  • Hi,




    Hier mal ein konkretes Beispiel diesbezüglich was alles passieren kann selbst wenn man eine Baugenehmigung bekommen hat und ein Nachbar dagegen vorgeht:


    https://www.ruhrnachrichten.de…issen-werden-1297343.html


    Das ganze ist für die Familie ein Drama erster Güte. :-(
    Bis HEUTE (!) ist die Situation meines Wissens immer noch nicht geklärt und die Familie wohnt nun dort seit Jahren mit der Bedrohung das ganze auf eigene Kosten wieder abreißen zu müssen.....was finanziell wahrscheinlich für die Familie noch nicht mal leistbar wäre ...
    Ein Konsens mit dem Nachbarn der dagegen geklagt hat ist (auch finanziell) scheinbar ausgeschlossen ... (dem ging es wohl ums "Prinzip")


    Also am Besten auch noch das Alter des Architekten im Hinterkopf haben oder ob er vorhat demnächst unbekannt zu verziehen, wann die Verjährung für dessen Haftung für das Bauvorhaben eintritt...... etc...etc...etc.. :beat_plaste


    Viele Grüße
    Theoden

  • Cpt.Kerk,


    mir ist anhand einiger Deiner Empfehlungen und Behauptungen wieder aufgefallen, dass das Internet ein sehr gefährliches Pflaster ist, was Empfehlungen zum Thema Bauen und Baurecht angeht.


    Ich habe weder Empfehlungen ausgesprochen noch Tips gegeben.
    Diese sollte man bei dem Thema lieber nicht in Foren suchen.
    Hier ist die Gefahr, schlecht beraten zu sein, überaus groß und die Folgen können bitter sein.


    Da ist das gekaufte paar Lautsprecher nen Witz, wenn sich dieses als Finte heraus stellt.
    Aus diesem Grund sind von mir an dieser Stelle auch keine Empfehlungen zu finden.


    Lediglich die Dinge die faktisch falsch sind, wollte ich dem Themenersteller zu Liebe nicht so stehen lassen.


    Ein entsprechendes Urteil was zu tun ist, muss am Ende jeder selber treffen.



    Aber auch:


    Zitat

    Dein Link unterstützt meine Aussage doch. Es muss evtl. umgebaut werden, aber das Risiko trägt nicht der Bauherr. Oder was meinst du?


    zeigt mir zum einen das du mich nicht verstehst oder vielleicht auch nicht verstehen willst.



    Und ja, ich sehe das komplett anders.
    Das realistische Risiko trägt der Bauherr!


    Denn, selbst wenn aus juristischer Sicht jemand anders für den Schaden aufkommen müsste ist dies weder unser Land noch eine Kommune oder Gemeinde.
    Es ist bestenfalls der Architekt. Dem gegenüber ist die Rechtslage auf Grund der HOAI noch am klarsten.


    Nun kommt aber die Sache mit Rech haben und Recht kriegen.
    Selbst wenn BH dann Recht bekommt.
    (Mit eigenem finanziellem Aufwand als Vorschuss für das Verfahren)


    So ist am Ende nicht sicher gestellt, dass dort auch etwas zu holen ist.
    Worst case sind die Verfahrens- und Anwaltskosten dann auch noch weg.


    Nimm das ganze bitte nicht persönlich,
    wir kennen uns nicht.


    Meine bitte ist nur, noch einmal in dich zu gehen und zu überdenken, was du für Ratschläge gibst ohne fachlich in der Materie zu stecken.
    Durch diese Ratschläge kann immenser Schaden entstehen.


    LG Alex

  • Lieber Alex,


    1) ich plane und Betreue seit 10 Jahren den Bau von Produktionsstätten und Fabriken und habe ich der Zeit allerhand gesehen und mit Behörden zu tun gehabt. Das allermeiste davon widerspricht dem Lehrbuch und der üblichen Internetrecherche bei Weitem und jeder weiß, dokumentiertes Recht und gelebtes Recht sind selten identisch. Darum braucht man Anwälte und Richter, sonst könnte man auch einen Computer entscheiden lassen. Ich habe schon eine 20.000m2 Fabrik mitten in ein Gewerbegebiet in Frankfurt geplant und das ging auch, obwohl es rechtlich nicht möglich war. Da kann man sich absolut absichern. Wichtig ist, immer mit den Behörden sprechen und am besten auch mit den Nachbarn. In Bremen habe ich eine Fabrik direkt neben ein Wohngebiet geplant, da war einiges los, aber am Ende konnten wir mit Anwohnern und Behörden einen Kompromiss erzielen. Und der steht so nicht in der „Landesbauordnung“.


    2) natürlich findet man im Internet Extrembeispiele. Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bau sind mir in den 10 Jahren keine Fälle begegnet, wie sie hier verlinkt wurden. Natürlich kann das alles passieren, aber wenn man das als Maßstab nimmt, dürfte keiner mehr bauen! Wenn der TE den legalen Weg nimmt, ist er auf der sichersten Seite, auf der er sein kann. Mehr ist halt nicht drin, ein Restrisiko bleibt, das hat jeder.


    3) Mir ist schleierhaft, wie diese Diskussion entstanden ist. Meine einzige Empfehlung war es, mit den Behörden zu sprechen. Und die ist jawohl indiskutabel. Das Niveau wurde aus meiner Sicht auf das diverser anderer Foren gesenkt, vollkommen unnötig.


    Falls du andere Erfahrung hast, sehr gut, aber stell nicht den gut gemeinten Rat ohne Hintergrundwissen einfach in Frage. Ich weiß nicht woher du dein wissen beziehst, aber meines ist meine persönliche Praxiserfahrung. Ich bin kein Architekt, aber ich arbeite seit 10 Jahren eng mit vielen vielen zusammen.


    Wenn es noch Redebedarf gibt, gern per PN. Ich glaube das müssen wir nicht im Forum diskutieren.


    Beste Grüße
    Thorben


  • Aus eigener Erfahrung kann ich das nur unterstreichen. Einem Architekten (oder Bauunternehmen) einen Fehler nachzuweisen ist extrem schwierig und Baurechtsverfahren kosten viel Geld und dauern ewig.

  • Das es im Objektgeschäft anders zur Sache geht steht außer frage.


    Hier stehen auch Fachleute Fachleuten gegenüber.
    Die Interessen sind hier rein wirtschaftliche.
    Das GU Geschäft ist in diesem Bereich tatsächlich auch mehr Grauzone als schön.


    Die Nachbarn im Wohngebiet sind wahrscheinlich Leidtragende die einen Rechtsstreit oft wirtschaftlich nicht stemmen.
    Die Konzerne haben da leider den längeren Atem.


    Mir selber ist die Materie alles andere als Fremd.


    So viel tiefer brauchen wir aber auch garnicht gehen.
    (Auch wenn das Thema Interessant ist)


    Ich meine ja nicht das du gänzlich im Unrecht bist.


    Lediglich:


    Bauordnung ist Gemeindesache,
    der Rat zur Nutzung von Grauzonen und
    "genehmigt ist genehmigt"


    wollte ich nicht so stehen lassen um habe Bezug darauf genommen.
    Auf anderes nicht.


    An welcher Stelle ist für dich das Niveau gesunken?


    Edit: By the way, mir sind leider einige Fälle bekannt bei denen Rück gebaut werden musste und auch wo Existenzen darann gescheitert sind.
    Hier ist zudem gerade eine Riesen Welle im Gange. Gelände sind von der Gemeinde überflogen worden und nicht genehmigte Bauten müssen massenhaft zurück gebaut werden.


  • An welcher Stelle ist für dich das Niveau gesunken?


    Als du meine Aussagen als „Gefahr“ dargestellt hast und mir unterstellt hast zu behaupten . Sei es drum, im Grunde sind wir einer Meinung. Es gibt für mich nur einfach keinen Grund dem TE „Angst“ zu machen.


    Topic closed for me

  • Sorry Thorben,


    da bin ich vielleicht ein Stück weit über das Ziel hinaus geschossen.
    Ich wollte dich damit weder angreifen noch deine Kompetenz in Frage stellen.
    Das habe ich indirekt aber ohne es zu wollen.
    Sorry dafür. :sbier:


    Das ist beim Schreiben tatsächlich auch manchmal schwer, so ganz ohne Mimik.


    Verstehe mich bitte auch ein wenig.
    Ich sehe regelmäßig die Fälle, bei denen das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.


    Dann Heist es, kannst du mir nachträglich zu einer Baugenehmigung verhelfen ...


    Kopf hoch und weiter hier ....


    LG Alex


  • :sbier:

  • Ich ticker hier mal rein, wir sind gerade dabei, genau das zu realisieren.


    Stand bisher: Man muß halt einen Bauantrag stellen und Auflagen erfüllen. Hier in RLP sind das:

    Genügend Fenster zu Bodenfläche (dumm für ein Heimkino aber kein Problem wenn man das Tür durch eine Glasfront ersetzt, Dreifachglas und Verdunkelungsrollo)

    Dämmung wie eine Werkstatt / Hobbyraum und genügend Raumhöhe.

    Zusätzlich für die Gemeinde: Ausweichstellplätze (in der Einfahrt ensteht unter einbeziehung der Garagenzufahrt ein Carport), so daß wir nicht mit 2020er fahrzeugen die eh in keine 70er Jahre Garage passen die Straße vollstellen.


    Bis jetzt sieht das alles o.k. aus, aber noch ist es nicht fertig...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!