u.a. nach der Wohnfläche richtet, und ein Kino so oder so zur Wohnfläche zählt, Hobbyraum hin oder her.
Das ist nicht korrekt. Ein Hobbyraum zählt zur Nutzfläche, aber nicht zur Wohnfläche.
Ein Hobbyraum hat auch weniger Auflagen zu erfüllen wie z.B. die schon angesprochenen Fenster und das Thema Fluchtwege - er ist per Definition nicht zum dauerhaften Aufenthalt gedacht/geeignet und kann alleine deshalb schon nicht zur WOHNfläche zählen.
In meinem Bauantrag steht sogar die Nutzung des Hobbyraumes als Heimkino explizit drin.