Meinerseits sollte das überhaupt garnicht böse sein. Ich verkaufe Brillen und wenn eine Laser OP gleichwertige Ergebnisse liefert werde ich immer dazu neigen noch 1-2 Vorteile einer brille zu finden. Aber ja du hast Recht, das ist eine Unterstellung meinerseits. Sorry dafür. Weiterhin sollte mein Fazit trotz überzeugtem madvr Einsatz auch eindeutig pro JVC rüberkommen. Wenn eine standalone Variante das alles ohne Aufpreis so leisten kann, ist das doch das beste was dem Nutzer passieren kann.

JVC N-Serie jetzt mit dynamischen HDR
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Ich habe da mal eine Laien-Frage: Dies Frame adapt bewirkt nur bei HDR Inhalten eine Verbesserung, bei klassischer Blu-ray Zuspielung ist es ohne Funktion?
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Das Rippen von solchen Medien ist verboten. Das solltest du eigentlich am Besten wissen. !!!
Drüben hätte es dafür nee dicke Abmahnung gegeben.
Drei Punkte dazu:1. Wir sind aber nicht "drüben" - und drüben wurde ich dafür (bislang) nicht abgemahnt. Außerdem, worüber tauschen wir uns hier denn aus?
Es geht um madVR, und dafür müssen HDR-Filme aus technischen Gründen gerippt und ausgelesen werden, wenn nicht gerade der Live-Algo verwendet wird.
Dieses Forum ist voll von Diskussionssträngen rund um madVR und den Media PC.2. Gibt es das Urheberrecht her, dass Filme für den Privatbereich kopiert/vervielfältigt werden, selbst dann wenn ein Kopierschutz dafür umgangen wird.
Siehe §108b UrhGZitat
Wer (...) eine technische Maßnahme umgeht (...), wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Kurz, wenn jemand für private Zwecke einen wirksamen Kopierschutz eines Filmes umgeht, in dem er den Film für madVR rippt und ausliest, dann wird er NICHT bestraft.
Das heißt im Grunde nichts anders als: "Wenn du bei Rot über die Straße läufst, ist das zwar verboten, du wirst dafür aber nicht bestraft."
Da der Heimkinofreund aus Hamburg die Filme für private Zwecke kopiert hat, ist das im Rahmen des UrhG geschehen.3. Anders sieht es hingegen beim GEWERBLICHEN Herstellen, Handeln, Verkaufen eines Media PC aus, der Software enthält, die den Kopierschutz umgeht.
Hier verstößt der Händler/Vertriebler/Hersteller gegen §108b UrhG und macht sich strafbar.Sollte dich die Formulierung in meinen Vergleich weiterhin stören, dann kann der gesamte Beitrag gerne gelöscht werden. Ich möchte nicht, dass das Forum ärger bekommt.
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Gelöscht
sorry
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Madvr ist "nur" ein Bildoptimierungsprogramm".
Um Filme auf die Festplatte zu kriegen benötigt man andere Programme.
Die beim Verkauf auf dem Media PC aber drauf sind. Ansonsten würde madVR damit überhaupt nicht vollständig funktionieren.Das ist übrigens auch der Grund, warum ich den Media PC der "Heimkino Partner"-Händler nicht teste. Das Ding darf laut Urhebergesetz in Deutschland so ausgestattet gar nicht verkauft werden.
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Sorry, ich hatte gelesen "mit Madvr gerxxxx" du hast korrekt geschrieben "für Madvr gerxxxx", daher der Hinweis oben.
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Sorry, ich hatte gelesen "mit Madvr gerxxxx" du hast korrekt geschrieben "für Madvr gerxxxx", daher der Hinweis oben.
Richtig, ich habe ganz bewusst das Wort "für" verwendet.
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Zitat
§ 108 b Urheberrechtsgesetz sieht daher vor, dass nur Gewerbetreibende bei Umgehung des Kopierschutzes oder Einführung oder Verbreitung bestraft werden. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Obwohl somit dem Privatkopierer keine Strafverfolgung droht, ist sein Handeln nicht ganz ohne Risiko. Der Urheber hat bei Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen immer noch Schadenersatzansprüche. Diese bestehen in Höhe der Lizenz, die er eigentlich bei einem ordnungsgemäßen Verkauf an den Urheber hätte zahlen müssen. Man kann hier in der Regel ungefähr vom CD- oder DVD- Preis ausgehen. Bisher sind jedoch noch keine Fälle bekannt, in denen die Musik- oder Filmindustrie derartige Ansprüche gegenüber privaten Nutzern geltend gemacht hat. Die Gefahr für private Nutzer besteht jedoch immer darin, dass für zu viele Personen Kopien hergestellt werden und diese Personen entsprechend des Gesetzes mit dem Täter nicht mehr persönlich verbunden sind. In diesem Fall ist sowohl eine Strafbarkeit gegeben, wie auch allein auf Grund der Anzahl der Kopien mögliche größere Schadenersatzansprüche.
Natürlich wissen wir alle worum es geht... Aber warum schlafende Hunde wecken. Ist total unnötig imho. Ich konnte da Richard immer verstehen und würde es hier auch so handhaben.Magst du vielleicht auf meine Frage hinsichtlich MAD VR eingehen? Ich habe ja selber einen HTPC und kann dem Test so noch nicht folgen aus den beschriebenen Gründen.
(damit das nicht falsch rüber kommt: Ich wäre immer PRO einer Lösung wie von JVC angeboten, da ich auch keine große Lust habe zu fummeln)
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Zitat
Kurz, wenn jemand für private Zwecke einen wirksamen Kopierschutz eines Filmes umgeht, in dem er den Film für madVR rippt und ausliest, dann wird er NICHT bestraft.
Aber nur, wenn er der Eigentümer der Disc ist (und bleibt). -
Magst du vielleicht auf meine Frage hinsichtlich MAD VR eingehen? Ich habe ja selber einen HTPC und kann dem Test so noch nicht folgen aus den beschriebenen Gründen.
Der Media-PC-Besitzer hat tatsächlich ein paar Änderungen vor Ort durchgeführt. Ich kann dir jetzt aber nicht genau sagen, was er exakt eingestellt hat. Viele Änderungen sind das aber nicht gewesen. Ich kann ihn bei Gelegenheit mal danach fragen.
In Summe sah das Bild mit Media PC und madVR richtig gut aus.
Dass es ein paar (geringe) Unterschiede zu Frame Adapt HDR gibt, liegt IMO in der Natur der Sache, weil es keinen Standard gibt für die HDR-Wiedergabe für Projektoren. -
Aber nur, wenn er der Eigentümer der Disc ist (und bleibt).
Das ist hier der Fall. -
Ich finde es wirklich toll, was JVC hier für LAU liefert! Danke an GL für den Test.
Da ich mir über kurz oder lang sowieso einen JVC zulegen werde, freut mich der Umstand umso mehr.
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Ja, ich denke das ist jetzt tatsächlich ein echter Mehrwert der neuen Generation den viele ja so deutlich nicht gesehen haben.
Das ist ja fast schon tragisch für die, die sich doch noch schnell einen X7900 gekauft haben. -
Das ist ja fast schon tragisch für die, die sich doch noch schnell einen X7900 gekauft haben.
Nein, ich kaufe nicht wieder einen neuen Beamer..
Nein, ich kaufe nicht wieder einen neuen Beamer..
Nein, ich kaufe nicht wieder einen neuen Beamer..
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Da ich nach fünf Jahren Heimkino Pause gefühlt alles vergessen habe, sei mir eine
eventuell blöde Frage gestattet.Wenn ich die Ersteinrichtung mit Helligkeit, Kontrasttestbild mache, muss der Beamer
dann auf Frame Adapt HDR stehen oder auf HDR 10?Zuspieler ist der Panasonic 9004. Steht wie vorgeschlagen auf Projektor, einfache Helligkeit,
HDR Optimieren aus, HDR 10 an, HDR 10+ und Dolby Vision aus.Achso: es wurde doch diese wählbare Panasonic 9004 Voreinstellung im Jvc N7 Usermenü beworben.
Die habe ich bei mir nicht.? Einer von Euch?Grüssle, Danke und weg
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Stand. 9.10.2019
Auto = größter HDR 3D Effekt
Gering,Mittel,hoch nimmt der 3D hdr Effekt ab und die Helligkeit steigert sich.Ich fahre Auto-breites Farbspektrum (Filter) - Iris bei -5 und Blende auf Auto 2.
Das reicht erst mal bei meinen 2.30breite von der Helligkeit, kann die Iris ja noch weiter öffnen.
Es kommt auch auf den Film an.Leute mit sehr großen Leinwänden ab 2,80 werden wohl Mittel oder hoch nehmen und die Iris öffnen.
Clipping brauch man nicht mehr einstellen und egal welche Einstellung man nimmt alle Details auf der Rampe bleiben sichtbar.
Im Grunde ein sehr Benutzer freundliches Update
Aber das Rad wurde nicht neu erfunden auch mit normalen Clipping macht der Proki Spaß und auch mit nem Sony kann man hdr genießen *imo* falls manche auf die Idee kommen extra deswegen nen neuen proki zu kaufen.Im Projektoren Bereich aber aktuell mit der Firmware die beste Lösung für den Endkunden.
Ist halt testen angesagt
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Wenn ich die Ersteinrichtung mit Helligkeit, Kontrasttestbild mache, muss der Beamer
dann auf Frame Adapt HDR stehen oder auf HDR 10?
Für Frame Adapt HDR passt es bei mir am besten, wenn ich Helligkeit und Kontrast auf 0 belasse.Für SDR machst du die gewohnten Helligkeit/Kontrast-Einstellungen.
Diese Einstellungen würde ich mit Frame Adapt HDR als "Grundsetting" ausprobieren, sollten Helligkeit/Kontrast massiv von der Werkseinstellung abweichen.Im Panasonic DP-UB9004 ist es eigentlich egal, was du einstellst, weil der dortige HDR-Optimierer "Aus" geschaltet bleibt. Das Tone Mapping (dynamisch) übernimmt ja der JVC. Ich habe trotzdem "Einfache Helligkeit" ausgewählt, damit ich schnell mal mit HDR10 und 350 Nits Clipping vergleichen kann.
Wenn Frame Adapt HDR aufgespielt ist, schaltet es sich immer als Preset aufgerufen, wenn ein HDR-Film zugespielt wird.
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Danke, Michael. Hast Du bei Dir im Jvc Menü irgendwo dieses Panasonic Preset?
Habe irgendwo gelesen, daß Jvc und Panasonic zusammen arbeiten und zwei Presetsim Jvc
Menü zur Auswahl stehen. Das fehlt bei mir... -
Ja, ich denke das ist jetzt tatsächlich ein echter Mehrwert der neuen Generation den viele ja so deutlich nicht gesehen haben.
Das ist ja fast schon tragisch für die, die sich doch noch schnell einen X7900 gekauft haben.Nur wenn er rumsteht und darauf wartet, dass das Heimkino endlich fertig wird ;)
Bei aller „Tragik“ habe ich mit meinem X7900 seit 1,5 Jahren 650 Stunden Film genossen. In dieser Zeit hätte ich ja auch den X35 weiter nutzen können, um zu warten bis die N-Serie kaufbar ist. Nene...
Aber jetzt wird der N7 interessant, das stimmt schon. Viel Schwarzwert büße ich nicht ein (mir gefiel diesbezüglich ja sogar der Sony VW760), der Zugewinn an Schärfe ist das was das „Wow“ ausmacht.
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Der war gemein. Aber gut
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