Zum geduldeten Verleihrecht:
Ich nehme an, dass die Verleihen dürfen, wenn der Vertrieb auf Anfrage wohl nicht explizit widerspricht, anders kann ich mir das nicht vorstellen......
Ich denke, maßgebend ist hierzu, was auf der Disc in den "Warnhinweisen" oder auf der Coverrückseite im Kleingedruckten steht.
Wenn da -wie üblich- steht, "Verleih nicht gestattet", dann ist das so.