Da ich mit der Konstruktion des Rahmens zufrieden bin will ich die Leinwand eigentlich auch behalten.
Deswegen warte ich auf ein Ersatztuch und falls das nicht besser ist werde ich versuchen die Leinwand zurück zu geben.
Ich möchte dich ermutigen, das nicht nur zu versuchen. Setzte schriftlich eine Frist und mache gegebenenfalls von deinem Recht auf Wandlung nach §§ 437 ff. BGB Gebrauch. Weise den Verkäufer im Vorfeld darauf hin bzw. verlange von ihm fristgerechte Alternativvorschläge. Ich würde mich wundern, wenn da keine befriedigende Lösung zustande käme.