Telefonisch versucht, keine Antwort
Probiere es mal mit einer anderen Nummer ;)
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Telefonisch versucht, keine Antwort
Probiere es mal mit einer anderen Nummer ;)
So ganz habe ich es noch immer nicht verstanden. Von wem hast Du den Projektor gekauft? Über den Händler? Dann ist er auch für die Abwicklung der Reparatur zuständig.
Achtung: Falls du Dich direkt an den Service von JVC wendest, verzichtest Du automatisch auf Deine Gewährleistung! Diese kann nur über den Händler erfolgen! JVC oder der Servicepartner repariert immer nur in Garantie!
OK, also, mir wurde so erklärt:
Henry aus dem Forum hier hat über Harald (Screensound) seinen Projektor verkauft. Sozusagen hat Harald von Henry den Projektor in Kommission genommen und mir dann weiter verkauft. Auf der Rechnung wurde der Name ausgeblendet und die Rechnung habe ich bekommen.
Henry hat den Projektor originell von Harald gekauft. Somit wäre der Harald der richtige Ansprechpartner für eine Reparatur, wie du schreibst.
Willst du mir sagen, sollte ich den Beamer einmal selbst über JVC reparieren lassen, erlischt automatisch jegliche Gewährleistung. Das kann doch nicht sein? Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Sache und kann normalerweise nicht gestrichen werden. Es ist mir aber klar, dass die Gewährleistung nicht "in Kraft" tritt, wenn ich mich direkt an den JVC wende. Die Garantie sollte aber normal gültig sein.
ZitatProbiere es mal mit einer anderen Nummer ;)
Cool, sind wir im Kindergarten?
Probiere es mal mit einer anderen Nummer ;)
Ich habe ihn erreicht. Aufgrund der Forumeinträge (bezüglich Messungen, hat er am Telefon gesagt), will er mit mir nichts mehr zu tun haben. Ich kann und darf mich an JVC selber wenden. Als Händler verweigert er mir das.
Der Report wäre ein Goodie gewesen, den bekomme ich jetzt nicht.
Ich sehe persönlich nichts was eine Lüge oder Beleidigung hätte sein können. Die Messungen sind von mir gewesen, und die Messwerte die ich von ihm bekommen habe, waren die Werte die er mir während der Messung gesagt hat. Die habe ich mir aufgeschrieben. Und wenn er behauptet es wäre ein toller Projektor, dann sollte er das mit Werten belegen. Tut er aber nicht. Ist OK.
Die Garantie sollte aber normal gültig sein.
Sicher?
https://de.jvc.com/support/garantie--gewaehrleistung/
Zitat
Die Herstellergarantie gilt für Geräte, die vom Verbraucher in Deutschland oder Österreich gekauft worden sind. Die Herstellergarantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
Ich habe ihn erreicht. Aufgrund der Forumeinträge (bezüglich Messungen, hat er am Telefon gesagt), will er mit mir nichts mehr zu tun haben. Ich kann und darf mich an JVC selber wenden.
Der Report wäre ein Goodie gewesen, den bekomme ich jetzt nicht.
Ernsthaft? Was für eine miese Nummer. Unfassbar... Auch wenn ihm Deine Vorgehensweise gegen den Strich geht, bist Du schließlich bei ihm Kunde und hast da richtig Geld gelassen.
Das klingt aber nicht sehr gut.
Im Endeffekt aber darf sich aber auch ein Händler aussuchen mit wem er Geschäfte macht.
Die Frage ist also nur ob nun mit dem Projektor etwas nicht okay ist, oder woran es liegt.
Vielleicht noch mal mit anderem (Leih-?) Geräten Messen? Ich selbst habe leider kein Mess-Equipment das ich herborgen könnte.
mfg
Danke. Wie ich es aber jetzt verstehe, nachdem er die Sache verweigert, besteht es für mich keine Möglichkeit sich bei JVC zu wenden.
Ernsthaft? Was für eine miese Nummer. Unfassbar... Auch wenn ihm Deine Vorgehensweise gegen den Strich geht, bist Du schließlich bei ihm Kunde und hast da richtig Geld gelassen.
Ja, ganz ernsthaft.
Wie ich es aber jetzt verstehe, nachdem er die Sache verweigert, besteht es für mich keine Möglichkeit sich bei JVC zu wenden.
Wie Du schon richtig schriebst, hast Du ein Recht auf Gewährleistung gegenüber Deinem Händler. Die kann er nicht verweigern.
Richtung JVC geht es ja um Hersteller-Garantie - andere Nummer.
Danke. Wie ich es aber jetzt verstehe, nachdem er die Sache verweigert, besteht es für mich keine Möglichkeit sich bei JVC zu wenden.
Du kannst sofern da Garantie drauf ist ja ggfs. des Erstbesitzer darum bitten.
Solange ich keine Kosten und nur bisschen Aufwand habe für sowas, würde ich das für einen Folgekäufer schon machen.
Aber als erstes würde ich schon versuchen ganz sicher zu gehen dass das wirklich was nicht stimmt mit dem Projektor.
Vielleicht ist es irgendwo eine falsche Einstellung o.ä.
mfg
Das klingt aber nicht sehr gut.
Im Endeffekt aber darf sich aber auch ein Händler aussuchen mit wem er Geschäfte macht.
Ja, aber nicht nachdem er ein Geschäft abgeschlossen hat. Da hat er sich bestimmt gewisserweise verpflichtet. Da werde ich mich schon erkundigen.
Die Frage ist also nur ob nun mit dem Projektor etwas nicht okay ist, oder woran es liegt.
Ja, das ist eine ernsthafte Frage, die ich auch nachgehen werde.
Willst du mir sagen, sollte ich den Beamer einmal selbst über JVC reparieren lassen, erlischt automatisch jegliche Gewährleistung. Das kann doch nicht sein? Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Sache und kann normalerweise nicht gestrichen werden. Es ist mir aber klar, dass die Gewährleistung nicht "in Kraft" tritt, wenn ich mich direkt an den JVC wende. Die Garantie sollte aber normal gültig sein.
Ich kann Dir dazu folgendes berichten. Ich habe sehr lange für einen Hersteller in der Consumerbranche gearbeitet. Das Geschehene ist ca. vier Jahre her.
Ein Händler A hat an einen Konsumenten ein Gerät verkauft. Die Masche des Händlers war es, dass er Kunden samt ihren Reklamationen IMMER an den Hersteller (also meinen ehemaligen Arbeitgeber) verwiesen hat. Der Hersteller hat das Gerät immer in Garantie repariert. Das Gerät hatte aber dreimal hintereinander den gleichen Fehler. Der Kunde wollte nun dem Händler laut Gewährleistung das Gerät zurückgeben. Der Händler hat aber gemeint, da der Kunde immer selber zum Hersteller gegangen ist, hat er freiwillig auf seine Gewährleistung verzichtet. Der Kunde klagte vor Gericht seine Gewährleistung ein und verlor. Das Gericht gab dem Händler Recht. Der Hersteller wurde hier nur als Zeuge aufgerufen. An solche Sachen denkt man aber auch als Hersteller nicht. Solange ein Gerät nicht defekt ist, kommt ja der Hersteller so gut wie nie in Kontakt mit dem Konsumenten.
Keine Ahnung, wie hier die Situation rechtlich aussieht. Aber ich rate Dir DRINGEND ein Gedächtnisprotokoll mit Datum und Uhrzeit zu allem zu verfassen, was bisher passiert ist und dann ab zum Konsumentenschutz der Arbeiterkammer oder falls vorhanden, zu Deiner privaten Rechtschutzversicherung.
Das Gericht gab dem Kunden Recht.
Die sollte sicher "Händler" heißen.
Das kommt davon, wenn man nicht Korrektur liest......!
Die sollte sicher "Händler" heißen.
So dachte ich es mir auch
zu Deiner privaten Rechtschutzversicherung.
Vorhanden und ist sehr bereit sich im Bedarfsfall einzumischen
Ja, aber nicht nachdem er ein Geschäft abgeschlossen hat. Da hat er sich bestimmt gewisserweise verpflichtet. Da werde ich mich schon erkundigen.
..
Klar die Dinge für die du bezahlt hast, die müssen geliefert werden.
Wenn das Protokoll nur als "goodie" gilt - ich weiß nicht was ausgemacht war - und nicht als fixer Bestandteil einer Kalibrierungsdienstleistung dann ist das so eine Sache.
Im Nachhinein ist man immer schlauer und ich selbst mache auch viel zu wenig schriftlich aus bzw. definiere Dinge im Vorfeld nicht genau genug.
Aber oberste Priorität ist ja dass du einen Projektor hast der dir 1) gefällt aber auch 2) innerhalb der Spezifikationen läuft.
Und selbst 2) ist ja nicht "nötig", aber ja die Kernfrage - aber die kann man ja klären. Vielleicht gibts ja einen User im Umfeld der Messequipment hat, der das mal checken kann.
mfg
Ein bisschen weit hergeholt von mir, aber dein Fehler erinnert mich stark an einen X7000, den ich hier mal hatte.
Die Gammamessung sah ziemlich genau so aus wie bei dir, trotz deaktivierter Blende. Auffällig war dabei, dass das durchschnittliche Gamma immer ziemlich genau zur Einstellung im Projektor gepasst hat. Außerdem waren die Gamma-Regler (Dark Level etc.) ohne Funktion.
Ich hab damals einen Reset über das Servicemenü gemacht, danach war der Fehler verschwunden. Ich kann dir natürlich nicht sagen, ob das bei dir ein ähnliches Problem ist. Die Geräte trennen ja nun doch schon ein paar Jahre. Solltest du einen Reset durchführen wollen, sichere aber alle Einstellungen auf Fotos oder per Stift und Zettel. Außerdem wird (zumindest bis einschließlich zur N-Serie) die Korrektur der AutoCal zurückgesetzt.
Zu der Sache mit dem Händler kann ich nichts beitragen.
Danke dir, den Reset werde ich versuchen und die Messungen nochmals vornehmen. Ich kann es mir nicht ganz vorstellen dass meine Messungen von Harald's Messungen abweichen, insbesondere weil wir das gleiche Messgerät nutzen (i1 Display Pro), das kleine graue Gerät mit einer Klappe vorne für das Ambientlicht.
Ich kenne dein Vorgehen nicht, deshalb antworte ich mal mit einem Fragezeichen:
Bei der Gammamessung kann man nicht so viel verkehrt machen, da zur Berechnung nur die gemessenen Helligkeitswerte im Verhältnis zueinander gesehen werden (in Relation zur Spitzenhelligkeit). Ein Messfehler kann in meinen Augen nicht die extreme Verschiebung auf beiden Seiten gleichzeitig erklären (unten rum zu dunkel, oben rum zu hell). Vorausgesetzt, der Sensor wurde während der Messung nicht bewegt.
Nein, der Sensor wurde auf keinen Fall bewegt. Und der Raum war vollständig dunkel. Mein Laptop Bildschirm auch auf Minimum.
Wie gesagt, ich mache mir Mühe und werde nochmals versuchen.
Reparaturservice hat übrigens gesagt dass die keinen Namen auf der Rechnung benötigen, lediglich den Beamer und die Rechnung.
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