Willst du mir sagen, sollte ich den Beamer einmal selbst über JVC reparieren lassen, erlischt automatisch jegliche Gewährleistung. Das kann doch nicht sein? Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Sache und kann normalerweise nicht gestrichen werden.
Ja, das ist so. Weil durch die Garantie-Reparatur, das Gerät von einer dritten Partei verändert wurde.
Bei JVC hast als Zweitkäufer sowieso keinen Garantie Anspruch.
Auf der Rechnung wurde der Name ausgeblendet und die Rechnung habe ich bekommen.
Das ist noch immer unklar:
Hast Du für den NZ7 eine Rechnung vom Händler zum Verkaufszeitpunkt ausgestellt, auf Deinen Namen erhalten?
Oder nur eine Rechnungskopie der ursprünglichen Rechnung an Henry?
Im ersten Fall ist der Händler in Gewährleistungspflicht.
Liegt ein Defekt vor: Vordere Dein Gewährleistungsrecht schriftlich mit Terminsetzung:
https://sbg.arbeiterkammer.at/…ersatz/MB_Reklamation.pdf
Im zweiten Fall, wenn es nur eine Vermittlung war, kannst Du Dich an Henry im Defektfall wenden.
Da Du in diesem Fall wohl keinen Gewährleistungsausschluss unterschrieben hast, ist Henry in diesem Fall Dein Gewährleistungsgeber.
Das einfachste wäre in diesem Fall, wenn Henry hilft, über JVC einen Garantieanspruch geltend zu machen.
Die Garantie sollte aber normal gültig sein.
Nein, siehe oben, nicht als Zweitkäufer.
Ich habe ihn erreicht. Aufgrund der Forumeinträge (bezüglich Messungen, hat er am Telefon gesagt), will er mit mir nichts mehr zu tun haben. Ich kann und darf mich an JVC selber wenden. Als Händler verweigert er mir das.
Der Report wäre ein Goodie gewesen, den bekomme ich jetzt nicht.
Mit einer fremden Telefonnummer?
Ok, dann hat er U-Boot gespielt.
Hast Du irgendwas Schriftliches, Auftragsbestätigung, Rechnung zur Kalibrierung?
Das klingt aber nicht sehr gut.
Im Endeffekt aber darf sich aber auch ein Händler aussuchen mit wem er Geschäfte macht.
Eigentlich dumm agiert. Wenn er schon hier mitliest, hätte er dies als Chance wahrnehmen können und sich als guter Händler präsentieren können. Kostenlose Werbung mit großer Reichweite in der Zielgruppe.....
Wie Du schon richtig schriebst, hast Du ein Recht auf Gewährleistung gegenüber Deinem Händler. Die kann er nicht verweigern.
Siehe oben: Ich hab nochmal genauer nachgefragt, ich schätze, da gibt es keine Rechnungen ;)
Keine Ahnung, wie hier die Situation rechtlich aussieht.
Genau wie von Dir beschrieben: Gewährleistungsansprüche sind an den Händler zu stellen. Änderungen an der Sache, z.B. durch Garantie-Reparaturen, lassen den Gewährleistungsanspruch erlöschen.
In der Regel kein PRoblem, da Garantieumfänge umfangreicher sind. Erst wenn Nachbesserungen nicht erfolgreich sind, und es um eine Rückabwicklung gehen soll, wirds zum Problem.
Als Erstes ist zu klären, ob Dein Gerät einen Defekt hat oder nicht.
Ich kann es fast nicht glauben, Henry hätte das Gerät wohl vor dem Verkauf reklamiert, ist ja Garantie drauf.