JVC NZ 7 / NZ 8 / NZ 9 (Laserprojektoren 2021) - Infos & FAQ siehe Beitrag #1

  • Ja.


    Ich konnte auf die Schnelle allerdings nicht finden, welchen Streckungsfaktor der Paladin DCR-J1 besitzt. Der JVC hat zwei anamorphe Modi, für 1,25 und 1,33. "A" wurde im Video benutzt, was für 1,33 gedacht ist. "C" ist extra für 4096 Pixel horizontal und damit für 1,25 vorgesehen.

    Die Paladin DCR-J1 ist gleich der normalen Paladin DCR. Hauptunterscheidungsmerkmal ist das Befestigungssystem ist. Der Streckungsfaktor ist ebenfalls 1,25.


    Somit ist die Nutzung von "Anamorphic C" für 2.40:1 Inhalte und "Anamorphic D" für 16:9 Inhalte korrekt. Siehe auch hier.


    Der Modus A und B sind für die normale Paladin für 16/9 Panel.


    wolf352: Einen wichtiger Faktor den man berücksichtigen sollte, sind die Anforderungen an die Projektorpositionierung. Der Mindestabstand sind 1.4 x Bildbreite (besser 1,5-1,6) und idealerweise sollte man keinen horizotalen Lens Shift benötigen.


    Der Projektionabstand ist also auch ein Faktor den man bei der Auslegung/Abwägung bedenken sollte. Man kann hier nicht einfach auf Min Throw für maximale Helligkeit + Anamorphot gehen.


    P.S.: Herzlichen Glückwunsch zum neuen Projektor und Danke für Deinen Bericht!:sbier:

  • Ich bin eigentlich ein Hardcore FI Nutzer mit der höchsten Eisstellung (außer jetzt beim N5, bei FI Hoch die Personen und Objektive im Vordergrund eine sehr breite Aurora bekommen) , aber zumindest als ich bei Zozi den 3-Chip-Christie sah, vermisste ich die FI überhaupt nicht. Scheinbar ist durch die hohe Schärfe eine FI nimmer ganz so wichtig.

    Kann ich nicht bestätigen. Langsame Schwenks sind auch mit einem Griffyn oder M-4K25 grausam...

  • kottan


    deine ständigen persönlichen Pöblereien gegen mich darfst du gerne unterlassen,jeder weiss jetzt, wie schön du das Beinchen heben kannst!


    Lesen bildet. Wer hat hier eine 250cm LW?

    Und selbst wenn was ist daran schlimm?

    ich, zB. , hab ne 2.5m LW- und finde nichts schlimmes daran, diese Deutung kommt von dir.

    Ich hatte den unten angefügten Satz von Wolf dahingehend missverstanden- er sprach von gaiun, nicht Breite.:big_smile:

    Es hatte (hätte) mich lediglich gewundert, wenn wolf352 tatsächlich auf 250cm schauen würde.


    Da ich auf eine 2.40 LW projiziere fällt das eh kaum auf...

    Mein Fehler, sorry!

  • ... wäre für meine Projektornische zu groß und ich wäre vermutlich mit dem on-off Kontrast nicht zufrieden.

    Rein interessehalber:

    Was kostet das Teil?

    Nabend,


    liegt auf Freya Niveau (minimal günstiger), aber nur Laser Phosphor.


    ANDY

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    Meine Bauthread´s

    Heimkino der Zukunft Build 1

    Wohnkino mal anders 2.0

  • Noch mal zurück zum NZ9:big_smile:


    Gestern Abend hatte ich ein wenig Zeit zu spielen mit den Settings des NZ9 und Envy.

    Vorrangig ging es mir um die Abbildungsschärfe, Auflösung und der besten Kombination aus dem was der Envy macht im Zusammenspiel mit dem 8k eShift (oder auch nicht).

    Dazu habe ich Querbeet 4k Testbilder diverser Anbieter genutzt.


    Meine Voraussetzung war das C4k Panel in der 17:9 Auflösung 4096 X 2160 Pixel zu nutzen, denn Licht zählt, und es wäre doch gelacht wenn man mit dem Envy und dem 8k eShift nicht trotzdem das beste aus den 4k aufgelösten Testbildern 3840 x 2160 herausholen kann.


    Um es abzukürzen.

    Die beste Kombi ist (für mich):

    Den Envy das Upscaling auf 4096 erledigen zu lassen und im JVC das 8k eShift in der Einstellung "An" und "Hochauflösend 2" zu nutzen.

    zB im Checkerboard,divrersen 1 Pixel Pattern usw., war das Ergebnis erstaunlich, da Artefakt frei.

    Ein Upscaling des Envy auf 8192 bringt keinen weiteren Gewinn.


    Hier 2 Screenshots per Handy aus der Hüfte, aber ich denke, der Unterschied kommt rüber:


    Zunächst das "Endergebnis" mit den oben stehenden Einstellungen, Artefakt frei!
    Man sieht leider keine Pixel auf dem Screenshot, diese sind real aber sehr wohl vorhanden.

    Hier liefert der Envy 3840 zu und der JVC skalier hoch und wendet 8k eShift "Hochauflösend 2" an, mehr Artefakte, aber das 8k eShift holt etwas raus.


    Hier liefert der Envy 3840 zu, der JVC skaliert hoch und wendet kein 8k eShift "Hochauflösend 2" an, sichtbar Artefakt behaftet.



    Das erste Bild habe ich auch noch mal im gleichen Ausschnitt wie das zweite, habe das erste aber so eingestellt dass man erkennt, der Envy skaliert auf 4096.


    Was mir ebenfalls positiv auffiel sind die schnellen Umschaltzeiten beim Handshake, das wurde mehrfach berichtet und ist tatsächlich ein Gewinn.


    Das Laserdimming jedoch gefällt mir in der momentanen Implementierung absolut nicht.

    Nicht nur dass es viel zu sehr abdunkelt, Kontrast frisst, die subjektive Detailauflösung mindert, es verschiebt auch die Farbtemperatur.

    Ich habe dazu ein kleines Video gemacht mit einem Standbild aus "1917" und Laserdimming An, Aus, An. Das zeigt es sehr deutlich.

    Bin mir nur nicht sicher ob ich das Urheberrechtlich hier einstellen darf....



    Edit: wegen der Bilder mehrfach korrigiert.

  • Bin mir nur nicht sicher ob ich das Urheberrechtlich hier einstellen darf....

    gute Frage- wäre schön, wenn ein Jurist mitliest, der diese (ja nicht ganz selten auftauchende Frage) grundsätzlich mal beantworten könnte- gerne in einem separaten FAden!

  • Das LD ist mit dem Tonemapping vom Envy zT so schlecht zB im Film "Awaken" (ist so ein EyeCandy wie Baraka, Chronos usw) da verschwinden / verschwimmen zB ganze Blätter an den Ästen eines Baumes vor dem Hintergrund des hellen, bauen Himmels.

    um Gottes willen....

    Ich habe aber nicht getestet ob das auch mit dem internen Tonemapping des JVC passiert. ggfs ist es von Vorteil wenn alles intern berechnet wird.


    Aber mit dem SONY VW760 war das kein Thema.

    Es muss also machbar sein -> Liebe Developer bei JVC!

  • Und hier geht es ja nur um Standbilder.

    Die auch unter das Urheberrecht fallen.


    Man benötigt zwingend die Gestattung des Rechteinhabers/Urhebers, bevor so ein Bildwerk publiziert wird.


    Ausnahmen gibt es nur wenige, darunter fällt beispielsweise das Zitatrecht.


    Ein Urhebervermerk ist in jedem Fall nötig, wenn man in keine Abmahnung mit Schadensersatzforderung und Kostennote des Anwalts laufen will.

  • Kannst Du dem NZ9 denn 8192 vom Envy zuspielen? Ich dachte bei 7680 wäre Schluss, habe das allerdings selbst nicht ausprobiert.

    gute Frage, muss ich noch mal prüfen, ich bin die ganzen Auflösungen durchgegangen.

    Nachtrag: ich habe mir noch mal die Bilder auf dem Handy und die Notiz angeschaut, In der letzen Einstellung des Envy blieb das Bild schwarz, somit war wohl bei 7680 Schluss, nicht bei 8192.

  • Schärfst du dann bei Hochauflösend 2 mit dem Envy? Im AVS heißt HighRes 2 würde zu verschwommen wirken.

    Ich nutze im JVC bei "Hochauflösend 2" kein weiteres Nachschärfen, siehe Bild oben.


    Zudem interpretiere ich:

    "Hochauflösend 2" laut BDA als Preset für "PC Signale" gedacht, das könnte 4.096 sein, wissen tue ich es nicht.

    "Hochauflösend 1" ist für 4k Filme gedacht dass lässt auf 3960 schließen.


    Ich habe das Ergebnis für sich sprechen lassen.


    Das Nachschärfen erfolgt im Envy, mit diversen Einstellungen, da muss man aber auch aufpassen da manche Settings kontraproduktiv sind, zumindest mit meiner aktuell installierten Firmware.

  • Um mal mein Zitaterecht zu nutzen: GL/Michael empfiehlt in der Audiovision den Modus „Hochauflösend 1“ als besten Kompromiss „aus subjektiver Schärfezunahme und nativer Detaildarstellung“.


    Mir persönlich wirkte der Standardmodus der N-Serie leicht schärfer.

    Gruß
    olli


    The DARK-ROOM homecinema
    Lounge-Ledersessel, 3 Sitzreihen, Cinemascope-Projektion, 9.4.6 Multichannel, 24m² Sternenhimmel, Schallschutz + Akustikausbau, EIB-Steuerung

  • Das kann ja sein, JVC standalone ohne Envy und mit 4k Zuspielung 3840.


    Daher stellte ich auch die beschriebenen Prämisse voran: Ich will das Panel nutzen mit seiner nativen C4K Auflösung.

    In meinem Setup wird vom Envy skaliert auf C4K Zuspielung 4096 und das Ergebnis ist in Summe besser mit Hochauflösend 2.


    Und erreiche das beste Ergebnis mit der beschriebenen Einstellung und den Bildern als Beleg.


    Das sind unterschiedliche Herangehensweisen.


    Edit: Das passt sogar gut zu meiner Vermutung, was GL sagt und das was ich sage.

    Ich zitiere mich kurz selbst:

    Zitat

    Zudem interpretiere ich:

    "Hochauflösend 2" laut BDA als Preset für "PC Signale" gedacht, das könnte 4.096 sein, wissen tue ich es nicht.

    "Hochauflösend 1" ist für 4k Filme gedacht dass lässt auf 3960 schließen.


    Die Essenz ist in meinem Setup mit Envy:


    Envy mach die bessere Skalierung auf C4k von 4k Quellen

    Der JVC holt noch mal was raus mit dem 8k eShift in Hochauflösend 2 bei C4k Zuspielung vom Envy.

    In Summe ergibt sich das beste Bild bei Nutzung das nativen Panel Format, was nun mal C4k ist.

  • Ein Urhebervermerk ist in jedem Fall nötig, wenn man in keine Abmahnung mit Schadensersatzforderung und Kostennote des Anwalts laufen will.

    Kann man ja machen, schaden tut es nicht. Trotzdem bin ich überzeugt, dass Universal Pictures den ihnen entstandenen "Schaden" wegen Verwendung eines Standbildes aus "1917" hier im Forum nicht einklagen wird. :zwinker2:

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