Was darf man dem Nachbarn zumuten? Stichwort Bass

  • Mal rein rechtlich gesehen, darf man tagsüber, also wenn keine offiziellen Ruhezeiten sind(Sonntags, ab 22:00 Uhr und während der Mittagsruhe) eigentlich so laut hören wie man will, auch wenn es den Nachbarn im Reihenhaus stört und der sich beschwert?

    Ich kann ja tagsüber eigentlich auch Hämmern, Bohren, Rasenmähen, Werkeln usw. wie ich will


    Wie gesagt, mal Nachbarschaftsfrieden und Rücksichtnahme außen vor.

  • Danke erst mal für den Link.

    Allerdings interpretiere ich das etwas anders. Die Zimmerlautstärke ist relevant für die Ruhezeiten, da sollte die nicht überschritten werden, klar. Und Urteile habe ich nur für nächtliche Ruhestörungen gesehen. Vielleicht hat ja jemand Urteile zu Ruhestörungen tagsüber?


    Und Bei diesem §117 steht aber nur:


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.


    Da gibt es IMO keinen direkten Bezug zur Zimmerlautstärke.

  • Messe ich mit einem SPL Meter mal so aus Spaß im Wohnzimmer bin ich schon bei 35dB.

    Spielen jetzt noch meine Kinder normal mit Lego hänge ich bei 52 dB. Wird bei uns getobt, was bekanntlich vorkommen kann, sind 70dB.

    Der Thermomix in der Ruhezeit liegt bei 67dB. Wenn er Parmesan zerkleinert auch bei knapp 90dB.

    Ich weiß ja nicht. Bezieht sich die dB Angabe am Ort des geschehens, oder darf die Lautstärke beim Nachbarn die 40 dB nicht überschreiten?

  • Ich denke, rein faktisch gesehen gibt es da keine klare Schallmauer. Wenn sich 1 Nachbar hin und wieder beschwert, hat das eine andere Aussagekraft als wenn es 2 oder 3 Nachbarn tun. Und bei Stichwort Bass kann ich mir gut vorstellen, dass eine tieffrequente Dauerbelastung sehr störend bis hin zu Unwohlsein führen kann. In einer Gemeinschaft muss man abwägen und den gesunden Menschenverstand einsetzen. Auf dem Land wird es da eher unbedenklich.

  • Messe ich mit einem SPL Meter mal so aus Spaß im Wohnzimmer bin ich schon bei 35dB.

    Spielen jetzt noch meine Kinder normal mit Lego hänge ich bei 52 dB. Wird bei uns getobt, was bekanntlich vorkommen kann, sind 70dB.

    Der Thermomix in der Ruhezeit liegt bei 67dB. Wenn er Parmesan zerkleinert auch bei knapp 90dB.

    Ich weiß ja nicht. Bezieht sich die dB Angabe am Ort des geschehens, oder darf die Lautstärke beim Nachbarn die 40 dB nicht überschreiten?

    Genau das Unterscheidet die Lärmemission von der Lärmimmission.

    Entscheidend bei der Frage wie tolerant der Nachbar sein muss ist also immer die Lärmeinwirkung bei ihm, nicht die Lärmabgabe bei dir.

    Im Zweifel würde Nachts z.b. am Schlafzimmerfenster deines Nachbarn gemessen werden.

  • Ich gehe mal da in aus, dass die 40 dB dann beim Nachbarn zählen, alles andere wäre unsinnig, da dürfte man sich ja nicht mal unterhalten. Und wie sollte der Nachbar ggfls den Lärm dokumentieren, wenn er beim Erzeuger messen müsste?


    Das ist aber auch eher nur ein Richtwert. Wenn der Nachbar den ganzen Tag über eine für Dich nervige Musik im Garten hört, so dass du sie deutlich hörst, und nicht nur als entferntes „brummeln“, kann das schon ausreichend sein für eine erfolgreiche Beschwerde.

    Passiert das im Rahmen einer Feier, also eher einmalig und „im Rahmen“ bzgl. Pegeln, ist es mMn ok, schließlich macht man selbst auch mal ne Geburtstagsparty o.ä..


    Würde mein Nachbar, insbesondere in einer Mietwohnung, jede Woche 2-3mal „Party“ machen, auch wenn es nur außerhalb der Ruhezeiten ist, würde ich schon sicher was sagen, ggfls über den Vermieter, sollte der Beratungsresistent sein.


    Stell dir halt vor, dass dein Nachbar auch ein Kino hätte, selbst wenn du ausschließlich Action schauen würdest, und der auch, so werdet ihr wohl kaum immer den gleichen Film zum gleichen Moment schauen, was dann vermutlich tatsächlich nicht oder nur wenig stören würde. Schaust Du aber mal ein Drama oder auch nur die leisere Liebsszene im Actioner, wären nebenan Transformer den Planten verwüsten, möchtest du das sicher auch nicht hören.


    Wir haben damals in der Mietswohnung im Wohnzimmerkino immer mit erheblich reduzierten Pegeln gefahren, außer wir wussten, dass der Vermieter über uns nicht da war.(2 Parteien Haus)


    Im Reihenhaus ist das natürlich etwas komplizierter, aber selbst wenn es „legal“ sein sollte, du hast keine Lust, dass der jeden Tag die Polizei zu dir bestellt, gehe ich mal von aus. :zwinker2:


    Erfahrungsbericht, wie man gegen Lärm auch vorgehen kann (Eigenbericht):


    In besagter Mietwohnung zog später unten im Keller unter uns der Sohn des Vermieters ein und meinte dann er müsse permanent den ganzen Tag übelsten DeutschRap in Discolautstärke hören.

    Natürlich lies sich mit dem direkt nicht reden. Also Vermieter/Eltern oben angesprochen, die das aber nicht so sahen. (Bei uns im Wohnzimmer konnte man sich schon nur noch mit gehobener Lautstärke unterhalten!)

    Kommentar des Vermieters „macht halt auch Musik an, dann hört ihr es nicht mehr“

    Haben wir gemacht, genau einmal!

    Rage Against the Machine und das Album mit selben Namen mal die Anlage ausgetestet, also so laut es halt ging. (Ca 800 Watt Nennleistung der Speaker damals)

    Wobei wir und nicht im Wohnzimmer aufgehalten haben… :mad:

    Ich sag mal so: die haben kein Wort gesagt, aber von da an war es unten wieder ruhiger :sbier:

    Tschau

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    MinMax - Birdies Heimkino

  • Ich wollt halt auf etwas überspitzte weise darstellen, dass es relativ ist. Bin heute morgen noch nicht wach.

    Wir haben bei uns in der DDH ja den Test mit dem Nachbarn gemacht. Und konnten das ganz gut ausloten. Er hört in seinem Garten mehr vom Kino als in seinem Wohnzimmer.

    I

    Entscheidend ist halt auch die Lärmquelle. Und da ist das Kino oder die Musik nicht die schlimmste. Viele Haushaltsgeräte sind lauter.

    Ausgenommen sind Kinder, denn die machen bekanntlich keinen Lärm sondern spielen nur. :byebye:

  • Vorlone


    Ich finde das die Herangehensweise falsch ist.


    Nicht ausloten, was rechtlich erlaubt ist, sondern erst einmal ausloten was überhaupt beim Nachbarn ankommt und vorher mit ihm darüber reden.


    Man vereinbart einen Termin, trifft sich gemeinsam beim Nachbarn und steht im "Funkkontakt" mit einer Hilfspersonen die im Kino entsprechend Gas gibt.


    Der Nachbar entscheidet was ihn stört, bzw. was man als akzeptabel erachtet, man bleibt unter dem Pegel und alle sind glücklich.


    Wenn man dann noch "Ausnahmegenehmigungen" vereinbart, z.B. wenn der Nachbar mit guckt, nicht zu Hause ist oder er selbst die Kiste aufdreht, sollte es keinen Streit geben.


    Dann noch den Hinweis an ihn, daß wenn ihn etwas nervt, er sich sofort zu melden hat und es nicht in sich hinein fressen soll, dann sollten alle glücklich werden.


    Grüße


    Andreas

  • Hi,


    Oha - im Drummerforum (in dem ich sehr intensiv unterwegs war, als ich noch viel Schlagzeug gespielt habe) gab es Threads mit deutlich über 100 Seiten mit unendlichen Gerichtsurteilen, Zitaten aus Verordnungen, Erfahrungsberichten, ....

    Mein Fazit: Kann man nicht in der Allgemeinheit klären ... und bringt auch nichts.


    Es gibt einfach zu viele unterschiedliche (lokale!) Vorgaben und Sichtweisen.


    EDIT: Das Folgende ist eigentlich von Stoermerchen schon viel besser beschrieben.


    Interessanterweise habe ich mit meinen (Doppelhaus-)Nachbarn da überhaupt keine Probleme - allerdings sehe ich auch eher selten "mit richtig Ton" (so 1-2 Filme die Woche; wenn ich da jeden Abend 2mal Godzilla durch Haus scheuchen würde, wäre das evtl. anders).

    Bei meinen Nachbarn kommt höchstens mal ein Vorgartenkommentar "Na? Gestern was geschaut? Was war's denn? Stimmt - wir müssen uns auch mal von dir wieder was ausleihen."

    Ich habe mal "bei denen reingehört", wie das so klingt, wenn ich die Maschinen anwerfe. Und: MICH hätte das gestört.:shock::shock::shock:


    Seitdem tue ich ALLES für meine Nachbarn (auch, damit sie mir möglichst lang erhaltenbleiben).:freu::dancewithme:sweet_kiss:


    Gruß


    Simon2

  • Guter Beitrag!

    Meiner Meinung nach muss der erste Schritt von dem ausgehen, der einen bestehenden Zustand ändern möchte.

    Soll heissen, dass ich vorab mal beim Nachbarn nachfühlen sollte, was man von meinem nun alltäglich geplanten Schlagzeugtraining in dessen Wohnzimmer denn noch mitbekommt. Und inwieweit ich überreize, wenn ich nachts um 2 den zitierten Godzilla die DBA abreissen lasse.


    Das Ganze ist imo erstmal keine Frage der Duldsamkeit des Nachbarn- ich! muss mir überlegen, wen ich wann und wie oft über dem bisherigen 'normal Null' künftig challengen möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von kinodehemm ()

  • Stoermerchen Finde ich absolut richtig, von Anfang an die Nachbarn proaktiv mit einbinden. Man glaubt auch gar nicht was für eine gewaltige Rolle die Bausubstanz spielt. In meinem ersten Kino hatte ich nur einen 25er Sub im Keller - dennoch vibrierten im Erdgeschoss beim Nachbarn im Schrank die Gläser. Bevor da Unmut aufkommt und die Fronten dann festgefahren sind, von Beginn an auf die anderen zugehen.

  • Der Vermieter ist diesbezüglich mit Sicherheit nicht für seinen Mieter zuständig.

    Du würdest vermutlich direkt zur Polizei rennen, ob das aber längerfristig dem Hausfrieden zuträglich ist…

    Tschau

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    MinMax - Birdies Heimkino

  • Möglicherweise ist das ja Dein Stil, ich würde mit dem Mieter sprechen.

    Mir erschließt sich auch überhaupt nicht, welche Rolle der Vermieter bei sowas spielen soll, da könnte man sich genausogut an seinen Friseur wenden.

    Also, nat. zuerst mit dem Mieter sprechen, aber wenn das nicht fruchtet, ist der eigene Vermieter der korrekte Ansprechpartner.


    Nachtrag: Ich meine bei letzterem vor allem den Umstand, wenn man sich selbst belästigt fühlt.

    Gruß Mickey

    Grundlage meiner Filmbewertungen: Abiturnotensystem 1 – 6 (15 – 0 Punkte)

    Rezensionen und deren Bewertungen beruhen auf der BD-Fassung.

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