Du solltest auch mal lernen, das Kleingedruckte Deiner „legalen PC-Lösung“ zu lesen…
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Dieser Satz besagt: Kauf Dir eine Blueray, leg Sie in das Laufwerk, spiel Sie ab.
Mit dem Kauf erwerbe Ich das private Urheberrecht.
Ich hatte mitte 2000 mal mit dem LKA und Urheberrecht zu tun. Verfahren eingestellt.
Glaub Mir, über Urheberrecht, Grauzonen bei Streaming mit kurzzeitiger Datenspeicherung usw. weis Ich bestens bescheid.
Nur zur Info, bis etwa 2012 durften ausgeliehene oder gekaufte Bilddatenträger nur vom Inhaber konsumiert werden! Wer eine gekaufte oder geliehene (Videothek) DVD damals mit der Familie geschaut hat, hat gegen das Urheberrecht verstoßen!
Man durfte aber eine geliehene oder gekaufte DVD mit dem dadurch erworbenen Urheberrecht zig fach kopieren sofern kein Kopierschutz vorhanden war, war alles legal. Und für die private Benutzung konnte man selbst den Kopierschutz umgehen beim kopieren, das war damals eine gesetzliche "Lücke".