Hilfe zu 3D Brillen, da defekt

  • ich habe zu einem gebrauchten Epson TW9200 zwei völlig unbenutzte/versiegelte 3D Brillen dazubekommen, die ich jetzt bei ebay versteigert habe.


    Der Käufer schrieb mich nun an und teilte mir mit, dass beide Brillen defekt seien. Er habe die Brillen ausgepackt und aufgeladen. Beide Brillen leuchten grün wenn diese am Ladekabel hängen und sobald diese - nach längerer Ladesession - vom Strom getrennt werden, lassen sich diese nicht einschalten. Beide Brillen weisen das gleiche Verhalten auf.


    Der gebrauchte TW9200 war aus 2013, bei dem die Brillen im Lieferumfang waren.


    Ist es möglich, dass die Akkus nach den ca. 10 Jahren der Nichtnutzung defekt gegangen sind?


    Wie schon gesagt, ich habe die Brillen nie geöffnet.

  • Ziemlich sicher sind die Akkus hinüber. Habe dass bei meinen Samsung 3D-Brillen auch schon erlebt. Auch bei Gebrauchtkäufen (originalverpackt), die schon ein paar Jahre ohne Gebrauch herumliegen. Da hilft nur den Lötkolben anzumachen, Akkus besoregen und tauschen.

  • Ziemlich sicher sind die Akkus hinüber. Habe dass bei meinen Samsung 3D-Brillen auch schon erlebt. Auch bei Gebrauchtkäufen (originalverpackt), die schon ein paar Jahre ohne Gebrauch herumliegen. Da hilft nur den Lötkolben anzumachen, Akkus besoregen und tauschen.

    Echt? Auch wenn die Brillen nie ausgepackt und nie geladen wurden.


    Sterben Akkus einfach so?

  • Kann dir die technischen Gründe mangels Wissen nicht erklären, aber meine persönlichen "Feldversuche" bestätigen deine Erfahrung. Vermute, dass das Lithium-Ionen-Akkus sind und wahrscheinlich tiefenentladen sind. Wenn dem so ist, muss der Akku getauscht werden.

  • also möglich ist das natürlich, aber doch etwas unwahrscheinlich, dass beide Brillen das gleiche Bild zeigen und vor allem dann NULL Akkukapzität haben sollen.

    Dass die Kapa leidet mit der Zeit, ist klar, auch (weniger) bei Nichtbenutzung.


    Komplett auf Null bei noch nie benutzten Akkus, wäre mMn schon ungewöhnlich.

    Andererseits sind 10 Jahre auch eine ziemlich lange Zeit. Da kommt es auch auf die Lagerung an. Kühl und trocken (nicht "KALT") wäre nat. besser als auf einem nicht isolierten Dachboden mit >50°C im Sommer und -15°C im Winter.

    Das wird sich aber bei gebrauchten Dingen nur schwer in Erfahrung bringen lassen.

    Tschau

    ؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜؜_________________

    ؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜(__________

    ________________) t e f a n


    MinMax - Birdies Heimkino

  • Das Akku-Problem bei Nicht-Nutzung kenn ich noch von PS3-Controllern. Wenn man mehrere Konsolen hat, nicht regelmäßig zockt und die Dinger nur rumlagen (könnte ja mal ein Kumpel mitzocken wollen), waren die nach zwei Jahren Nichtnutung für den Mülleimer 🙈

  • Ich danke für die Rückmeldungen!


    „Der Käufer ist mit dem erhaltenen Artikel nicht zufrieden und möchte ihn zurückgeben“ nun hat er die Brillen schon ausgepackt und getestet. Jetzt soll ich laut eBay bis zum 23.02. auf den Antrag eingehen😔 im Moment stehen mir nur Aktionen zur Verfügung, die mir nicht wirklich helfen…

    -Rückgabe akzeptieren

    -Volle Rückerstattung veranlassen

    -Teilrückerstattung anbieten

    Ich weiß ja nicht was der Käufer mit dem Brillen gemacht hat und nun soll ich diese zurücknehmen, nur weil Käufer sagt: defekt.

  • Keine Ahnung was ggfls ein Anwalt sagen würde, mir der Beschreibung und den Ausschluss von Rücknahme, würde ich das erstmal ablehnen.

    Ungeöffnet sagt klar, dass du nicht wissen kannst ob sie gehen oder nicht. Und dazu explizit die Rücknahme ausgeschlossen, mMn sollte das so klar sein.

    Tschau

    ؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜؜_________________

    ؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜ ؜؜؜؜(__________

    ________________) t e f a n


    MinMax - Birdies Heimkino

  • Nein, das reicht so leider nicht.


    Rückgabe = Käufer will es doch nicht, ist ausgeschlossen


    Garantieübernahme ist bei Privatverkauf auch ausgeschlossen.


    Bei Verkauf eines nicht als defekt gekennzeichneten Artikels kann ein Käufer aber von der Funktionsfähigkeit ausgehen. Ist die nicht gegeben, ist das das Problem des Verkäufers - wenn man in der Beschreibung nicht explizit eine Sachmangelhaftung ausschließt.


    Hier mal zwei Links dazu.


    https://www.juraforum.de/news/…erkaeufen-moeglich_247183


    https://www.test.de/Verkauf-im…als-Verkaeufer-4533698-0/

  • Bei einem Freund war es auch so, hatte

    5 Jahre alte Brillen Original verpackt!

    Hatte sie dann getestet, alle beide Defekt! Er hätte sie sonst auch verkauft!


    Ich würde die Brillen mir zurückschicken lassen und dass Geld ihm zurück zahlen!

    Es handelt sich mit Sicherheit nicht

    um einen großen Betrag und es hört sich

    nach keinem Betrug an!

  • Ich schließe mich da an: Dies ist ja keine Rückgabe (die ausgeschlossen wurde), sondern die Brillen werden als defekt moniert. Ein Käufer kann somit davon ausgehen, dass sie funktionieren. Anders wäre es wenn geschrieben wird „Verkauf als defekt, da Funktion nicht testbar“ oder ähnliches. (Ausschluss von Sachmangelhaftung reicht hier IMO auch nicht.) Ich würde sie zurücknehmen - das wäre korrekt.


    Aber ich denke auch mal drüber nach solche Sachen künftig lieber auszupacken und zu testen, dann ist man auf der sicheren Seite…

    Gruß
    olli


    The DARK-ROOM homecinema
    Lounge-Ledersessel, 3 Sitzreihen, Cinemascope-Projektion, 9.4.6 Multichannel, 24m² Sternenhimmel, Schallschutz + Akustikausbau, EIB-Steuerung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!