sondern dass hier Screenshots aus einer GESCHLOSSENEN PRIVATEN Facebookgruppe gepostet werden
Solange sich derjenige zu keiner expliziten "Verschwiegenheitserklärung" oder dergleichen verpflichtet hat, dürfte es dagegen wohl kaum eine rechtliche Handhabe geben. Wie sowas moralisch zu werten ist, ist natürlich eine andere Sache.