Um mal zurück zum Thema Umwidmung eines normalen (nicht-Wohnraum) Kellerraums in Wohnraum zu kommen.
Dass es da Auflagen gibt ist natürlich schon nervig. aber an sich hat das ja alles auch einen Hintergrund.
zB eben zweiter Fluchtweg, zB durch ein Fenster, für den Brandfall auf dem Hauptfluchtweg.
von daher schadet es zumindest mal nicht, wenn man sich mal mit den Hintergründen der Bestimmungen vertraut macht und ggfls zB versucht einen alternativen Fluchtweg zu ermöglichen, sofern möglich.
Selbst, wenn man es nicht umwidmen muss am Ende, schadet das sicher nicht.
Bei mir ist im Nachbarraum zB noch ein großes Fenster, das man als Fluchtweg aus dem Keller benutzen kann, wenn die Treppe nicht mehr benutzbar ist.
Sollte es aber nat. im Flur vor dem Kino brennen, wird es schon "kompliziert". Das kleine Fenster im Kino taugt nicht als Fluchtweg. Zum einen zu eng und zum anderen ist oben drüber die Terrasse, man müsste also erstmal 20 qm Bangkirai-Holz hoch stemmen....