Hier zählt doch der Zeitwert - gemessen am realen Kaufpreis minus des Zeitverlustes. Nicht wie bei Hausrat, wo der Wiederbeschaffungswert zählt. (Ersteres wäre für mich nicht interessant.)
Im Produktblatt steht aber nichts von Zeitwert, sondern ich lese das als Wiederbeschaffungswert.
ZitatDie Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt.