Sammelthread Defekte bei Projektoren

  • Vielen Dank für die Tipps ich habe jetzt nochmals sehr deutlich mit dem Händler darüber gesprochen und wir sind so verblieben das ich den Projektor einsende und wenn sie den Fehler bestätigen können wird das Gerät getauscht!!!

  • Ich kaufen solche wertigen Dinge immer beim Fachhändler in der näheren Umgebung. Da habe ich solche Probleme nicht. Preislich ist das auch selten viel teurer als Online.

    Welche Probleme hast du denn genau nicht?


    Nicht sicher, ob ichs richtig verstanden hab

    "Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu unsäglichem Leid." (Yoda)

  • Ich habe gar kein Problem, wenn die Frage an mich gerichtet war. Es ging ja um das Problem von Ulf . Ich schrieb nur, dass ich teure Gerätschaften immer beim lokalen Händler kaufe. Da bekomme ich Beratung und Service und ich habe keinen Ärger danach, wenn mal was nicht so läuft wies laufen sollte. Das betrifft nicht nur Beamer.

    Er meint wahrscheinlich, dass er den PJ dann persönlich zum Händler fährt anstelle der Post

    Der holt den sogar bei mir ab und ich bekomme ein Leihgerät.


    Hab ich mich so schlecht ausgedrückt?

  • Was macht JVC in so einem Fall? Der Lichtweg sollte ja gekapselt sein! Wird hier dann der komplette Optische Block getauscht??? Das Gerät ist 6 Wochen alt! Oder wird hier einfach ein Austausch vorgenommen???

    Der lichtweg ist auch gekapselt, im Internet geht seit der N Serie die Theorie herum das Staub in der Produktion rein gekommen sein muss oder das Panel schadhaft ist.


    Schade ist das nach fast 7 Jahren die Fehler immer noch auftreten können an den Panels.

    Sowas ist ärgerlich wenn man ein perfektes Gerät ergattert hat.


    Man kann da nur den optischen Block tauschen, nichts reinigen oder dergleichen.

    Mach vorher Bilder von dem Gerät (Gehäuse, Kratzer,etc)

  • Ich habe gar kein Problem, wenn die Frage an mich gerichtet war. Es ging ja um das Problem von Ulf . Ich schrieb nur, dass ich teure Gerätschaften immer beim lokalen Händler kaufe. Da bekomme ich Beratung und Service und ich habe keinen Ärger danach, wenn mal was nicht so läuft wies laufen sollte. Das betrifft nicht nur Beamer.

    Der holt den sogar bei mir ab und ich bekomme ein Leihgerät.


    Hab ich mich so schlecht ausgedrückt?

    Ich hab das schon verstanden und teile deine Meinung :respect:

  • Ich schrieb nur, dass ich teure Gerätschaften immer beim lokalen Händler kaufe. Da bekomme ich Beratung und Service und ich habe keinen Ärger danach, wenn mal was nicht so läuft wies laufen sollte.

    Alles gut, bzgl. Problemen mit JVC Projektoren gilt das nur einfach nicht so ganz...


    Daher meine Nachfrage, dann können wir nämlich drüber reden.


    JVC hat bisher in den Produktreihen so ganz grob 20% Ausfallquote, vielfach bzgl. Panels und oder Lichtblöcken. In frühen Phasen nach Erscheinen regelmässig ohne ausreichende Ersatzteilversorgung.


    Welcher Händler auch immer, relevant ist in Deutschland immer das Urteil nach Begutachtung durch die Fa. EKM. Die haben sehr klare Vorgaben, was sie bei JVC abrechnen können und was nicht. Und dann ergibt sich daraus der weitere Verlauf.


    Im Fall von Ulf wird der Reklamation sicher stattgegeben. Dann stellt sich die Frage, wie lange es dauert, bis alles geregelt ist. Hier kommt sicher die Qualität der Beziehung zwischen Händler und EKM in Grenzen zum tragen. Da stechen einzelne Händler in Deutschland m.E.n. etwas raus

    "Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu unsäglichem Leid." (Yoda)

  • Vesrtehe ich jetzt nicht ganz. Es ging doch dabei um das Thema Rechtslage bei Wandlung. Das hat doch mit JVC nichts zu tun, sondern ist im BGB bzw. HGB so geregelt. Das Problem regelt für mich mein Händler und ich schaue mit dem Leihgerät weiter. Den Service bekommt man beim Onlinehändler doch nicht, oder wenn doch dann sehr selten. Schön ist das nie, aber ich muss mich nicht mit der Rechtslage beschäfftigen. Bumblebee oder habe ich das jetzt bei Dir falsch verstanden?

  • Vesrtehe ich jetzt nicht ganz. Es ging doch dabei um das Thema Rechtslage bei Wandlung. Das hat doch mit JVC nichts zu tun, sondern ist im BGB bzw. HGB so geregelt. Das Problem regelt für mich mein Händler und ich schaue mit dem Leihgerät weiter. Den Service bekommt man beim Onlinehändler doch nicht, oder wenn doch dann sehr selten. Schön ist das nie, aber ich muss mich nicht mit der Rechtslage beschäfftigen. Bumblebee oder habe ich das jetzt bei Dir falsch verstanden?

    Ja, war wahrscheinlich ein missverständnis.


    Aber meine Beschreibung der Vorgänge ändert sich dadurch glaub ich nicht, ein Händler wird nur dann wandeln, wenn er auch beim Hersteller wandeln kann, schätze ich..

    "Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu unsäglichem Leid." (Yoda)

  • Ja, war wahrscheinlich ein missverständnis.


    Aber meine Beschreibung der Vorgänge ändert sich dadurch glaub ich nicht, ein Händler wird nur dann wandeln, wenn er auch beim Hersteller wandeln kann, schätze ich..

    Lies dir doch bitte mal die obigen links zum BGB zur Verbaucherzentrale durch. Die Rechte vom Käufer sind da beschrieben. Es ist irrelevant, was EKM/JVC dazu sagt.

    Mit Wandlung meint man auch eher Rücktabwicklung des Kaufvertrages mit Rückgabe der Sache und Kaufpreiserstattung, nicht ein Austausch durch ein Neugerät.

  • Ja, war wahrscheinlich ein missverständnis.


    Aber meine Beschreibung der Vorgänge ändert sich dadurch glaub ich nicht, ein Händler wird nur dann wandeln, wenn er auch beim Hersteller wandeln kann, schätze ich..

    Eine Wandlung ist nur mit dem Hersteller möglich und das auch nur, wenn die Nachbesserung (Reparatur) mehrfach scheitert. Man zu aller erst kein Anrecht auf Wandlung. Das ist zumindest mein Stand. Beim Onlinekauf kann man natürlich innerhalb der Frist vom Kauf zurücktreten. Egals wie es ist, man hat immer bessere Karten, wenn man einen Händler seines Vertrauens in der Nähe hat.

  • O.K. dann bin ich da auf einem alten Stand. Aber Rücktritt geht sicher auch erst nach misslungener Reparatur oder Reparaturen. Ich bin hier kein Fachmann.

    Es braucht keine misslungene Reparatur, denn man muss ja nicht mal eine Reparatur akzeptieren.

    Schaut in den Beitrag der Verbraucherzentrale (auch die häufig gestellte Fragen)

    https://www.verbraucherzentral…ng-und-schadenersatz-5057

  • Es braucht keine misslungene Reparatur, denn man muss ja nicht mal eine Reparatur akzeptieren.

    Schaut in den Beitrag der Verbraucherzentrale (auch die häufig gestellte Fragen)

    https://www.verbraucherzentral…ng-und-schadenersatz-5057

    Woraus liest Du, dass der Händler zur Nacherfüllung keine Reparatur durchführen darf/Du das nicht akzeptieren musst?


    ein wenig Back-to-Topic: den Beamer zurück zum Händler wegen Nacherfüllung, der Händler darf dann entscheiden ob er zur Nacherfüllung repariert/reparieren lässt oder direkt austauscht.

  • Der Link ist sehr gut, Danke. Damit wäre dann wohl alles geklärt.

    Vielleicht noch eine Randnotiz, ich vermute, du willst aber immer noch einen Projektor in Deinem Kino, der dich restlos begeistert :zwinker2: Das überlagert die formale Seite ggf noch

    "Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu unsäglichem Leid." (Yoda)

  • Vielleicht noch eine Randnotiz, ich vermute, du willst aber immer noch einen Projektor in Deinem Kino, der dich restlos begeistert :zwinker2: Das überlagert die formale Seite ggf noch

    Wie geschrieben, handhabe ich das so, dass mich die formale Seite noch nie betroffen hat und auch hoffentlich nicht wird. Es ging übrigens nie um meinen Projektor. :sbier:

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