Woraus liest Du, dass der Händler zur Nacherfüllung keine Reparatur durchführen darf/Du das nicht akzeptieren musst?
Steht im BGB §439:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Den hatte ich gestern auch schon verlinkt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Der Käufer hat hier also das Wahlrecht.