Nur die sehr schwammige Formulierung " ... nach der zugeordneten Überstrom-Schutzeinrichtung ..." wird hier sicher ein Problem sein.
Wie gesagt ich bin hier nicht auf dem neusten Stand und auch nur Architekt, aber die kleinsten 3phasige DEHN Überstrom-Schutzeinrichtungen (Typ 2 und 3) haben irgendwas von 30kA bei Blitzstoßstrom und netzseitigen Überstromschutz von "Standard?" 160A.
Inwiefern leitest Du daraus eine Vorschrift ab, eine Zuleitung zu einem einzelnen Raum mit 10 oder gar 16mm² auszuführen?