Zunächst einmal ist es Sache des Verfassers der obigen Publikation, korrekte Informationen zu liefern.
Er bezieht sich im Text u.a. auf Artikel 4 welcher aber Quecksilbergemische und -abfälle behandelt, relevant ist aber Artikel 5 (Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten).
Auch "Wer sich jetzt einen neuen Projektor kaufen möchte, sollte sich darüber im klaren sein: Ab 2026 werden die Beamer-Hersteller keine Lampen mehr dafür produzieren (dürfen)."
diese Aussage ist doch klar falsch. Die Richtlinie gilt für die EU und überhaupt nicht in Asien.
Guter Journalismus wäre es auch, bei mehreren Herstellern anzufragen und sowohl die Anfrage als auch die Antworten ausreichend wiederzugeben.
Alles anzeigen
Ich bin exakt Deiner Meinung. Die schwächen des Artikels sind auf den ersten Blick erkennbar und haben mit guter Journalismus wenig zu tun. Das hatte/habe ich bei dieser Quelle ja nicht zum ersten mal zu bemängeln. Es wird von Anfragen und Antworten von Herstellern geschrieben, ohne konkret zu werden. Dabei wäre genau das signifikant wichtig um Klarheit zu schaffen. Und wenn man dies nicht möchte oder darf, dann könnte man zumindest die Gründe erläutern.
Wenn ich mal vom schlechten Handwerk des Artikels absehe, ist mir wirklich kein Produkt im 4 Stelligen Bereich bekannt, dass von heute auf morgen "ohne mögliche" alternativen wertlos wurde. EU Verordnung hin oder her, sowas ist mir nicht einfach nicht bekannt.
Im übrigen sind UHP Lampen für die Beleuchtung bereits seit 2015 in der EU verboten. Aber dafür gibt es ja alternativen.
Habe die Verortung mal überflogen und folgende Fragen an den Verfasser.:
Dort finde ich kein Datum 2026. Wie oder woher kommt dieses Datum ? Quelle?
Welche Hersteller wurden angefragt und wie ist die Antwort im OT?
Auch ist der min. Quecksilbergehalt auf Seite 17 der Verordnung definiert. Ob die Bemaer UHP Lampen alle diesen Grenzwert überschreiten geht aus dem Artikel nicht hervor.
Aber selbst wenn ja, gibt es auf Seite 18 EU-Verordnung EU 2017/852 noch folgenden Passus:
Teil B — Zusätzliche Produkte, die aus der Liste in Teil A dieses Anhangs ausgeschlossen sind Schalter und Relais, Kaltkathoden-Leuchtstofflampen und Leuchtstofflampen mit externen Elektroden (CCFL und EEFL), für elektronische Displays und Messgeräte, wenn sie zur Ersetzung eines Bauteils eines größeren Geräts verwendet werden und für dieses Bauteil keine machbare quecksilberfreie Alternative gemäß der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) und der Richtlinie 2011/65/EU verfügbar ist.
Ist nur meine private Meinung und in etwa 10 min. recherchiert.